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Category Archive for: ‘DATEV News Recht’

OLG Hamm entscheidet über Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

Die Tochtergesellschaft eines Dortmunder Kreditinstituts schuldet Anlegern Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, nicht aber für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 2. Während sie die Anleger beim Erwerb eines Anteils am VIP 3 aufgrund eines fehlerhaften Prospekts beraten und die Prospektmängel im Beratungsgespräch nicht richtig gestellt hat, lag der Beratung zur Investition in den VIP 2 kein fehlerhafter Prospekt zugrunde. So das OLG Hamm (Az. 34 U 147/11 und 34 U 110/11).

OLG Hamm entscheidet über Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

Die Tochtergesellschaft eines Dortmunder Kreditinstituts schuldet Anlegern Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, nicht aber für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 2. Während sie die Anleger beim Erwerb eines Anteils am VIP 3 aufgrund eines fehlerhaften Prospekts beraten und die Prospektmängel im Beratungsgespräch nicht richtig gestellt hat, lag der Beratung zur Investition in den VIP 2 kein fehlerhafter Prospekt zugrunde. So das OLG Hamm (Az. 34 U 147/11 und 34 U 110/11).

BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen

Der BGH hat eine von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Bank die von Wertpapieremittenten gezahlten Vertriebsvergütungen behalten darf, für wirksam erachtet (Az. XI ZR 355/12).

BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen

Der BGH hat eine von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Bank die von Wertpapieremittenten gezahlten Vertriebsvergütungen behalten darf, für wirksam erachtet (Az. XI ZR 355/12).

Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei verkürztem gymnasialen Bildungsgang (G 8)

Für den Besuch der 10. Jahrgangsstufe im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) besteht kein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz. So entschied der VGH Hessen (Az. 7 A 1481/13).

Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei verkürztem gymnasialen Bildungsgang (G 8)

Für den Besuch der 10. Jahrgangsstufe im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) besteht kein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz. So entschied der VGH Hessen (Az. 7 A 1481/13).

Streit ums Schokoladen-Aroma: Gericht verbietet Äußerungen eines Warentestinstituts

Das LG München I hat einem deutschen Warentestinstitut im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade eines großen Schokoladenherstellers bestimmte Behauptungen in Bezug auf einen Aromastoff zu verbreiten (Az. 9 O 25477/13).

Streit ums Schokoladen-Aroma: Gericht verbietet Äußerungen eines Warentestinstituts

Das LG München I hat einem deutschen Warentestinstitut im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade eines großen Schokoladenherstellers bestimmte Behauptungen in Bezug auf einen Aromastoff zu verbreiten (Az. 9 O 25477/13).

Freizügigkeit: Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen Sicherheit veröffentlicht

Die EU-Kommission hat einen praktischen Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen, und zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind.

Freizügigkeit: Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen Sicherheit veröffentlicht

Die EU-Kommission hat einen praktischen Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen, und zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind.