Elektroautos sind gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Benzin-, Diesel- oder Gasantrieb in der Anschaffung erheblich teurer. Da sich die Besteuerung der Privatnutzung von Geschäfts- und Firmenwagen regelmäßig nach dem Brutto-Listenpreis bei Erstzulassung richtet, sind Elektrofahrzeuge steuerlich benachteiligt. Um diesen Nachteil auszugleichen, können ab 2013 für alle Elektro- und extern aufladbaren Hybridfahrzeuge je kWh Speicherkapazität der Batterie 500 € vom Brutto-Listenpreis abgezogen werden, höchstens jedoch 10.000 € pro Fahrzeug. Dieser Höchstbetrag vermindert sich jährlich um 500 €, da mit sinkenden Kosten für die Batteriesysteme gerechnet wird.
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