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Lohnsteuer-Nachschau

Die neu eingeführte Lohnsteuer-Nachschau ist das Gegenstück zur be­reits bestehenden Umsatzsteuer-Nachschau und soll vorrangig der Be­kämpfung von Schwarzarbeit und der Aufdeckung von Scheinarbeits­verhältnissen dienen. Durch die Lohnsteuer-Nachschau sollen die Fi­nanzämter einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tat­sächlich eingesetzte Personal und den üblichen Geschäftsbetrieb gewin­nen können. Wie die Umsatzsteuer-Nachschau ermöglicht die Lohn­steuer-Nachschau Mitarbeitern des Finanzamts, unangekündigt Unter­nehmen aufzusuchen und sich über die betrieblichen Verhältnisse zu in­formieren. Sie haben das Recht, Geschäftsräume zu betreten, sich schriftliche oder elektronische Aufzeichnungen vorlegen zu lassen und Auskünfte einzuholen. Die Nachschau ist keine Außenprüfung oder Steuerfahndungsprüfung, sodass keine Unterlagen mitgenommen oder Durchsuchungen durchgeführt werden dürfen. Wenn der Verlauf der Nachschau dazu Anlass gibt, ist jedoch ohne vorherige Prüfungsanordnung die Erweiterung zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung zulässig.
Da eine Lohnsteuer-Nachschau anders als eine reguläre Außenprüfung ohne Vorwarnung möglich ist, müssen die Lohnunterlagen jederzeit auf dem aktuellen Stand sein.

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