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Monthly Archive for: ‘März, 2014’

Selbstanzeigen auch in anderen Ländern

Die Bundesregierung benennt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage weitere Staaten neben Deutschland mit Regelungen zur strafbefreienden beziehungsweise strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

Einigung über Zinsrichtlinie

Die Staats- und Regierungschefs haben sich über die Verschärfung der Zinsrichtlinie 2003/48/EG geeinigt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.

Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht zum Kindergeld für Ausländer veröffentlicht

Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Begründung seiner am 19. und 21. August 2013 verkündeten Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Kindergeld für Ausländer veröffentlicht (Az. 7 K 9/10 u. a.).

Kernpunkte des ElterngeldPlus vorgestellt

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 21. März die Kernpunkte für die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorgestellt. Eltern sollen mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes u. a. mehr Flexibilität bei der Elternzeit erhalten.

Arbeitsbedingungen: Kommission überprüft Anwendung der EU-Regelungen über Leiharbeit

Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen. Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet. Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission hervor.

Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung

Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und höher können derzeit in Nordrhein-Westfalen keine höhere Besoldung im Wege einer einstweiligen Anordnung erhalten. Die Beamten würden derzeit durch ein weiteres Abwarten keine unzumutbaren Nachteile erleiden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 B 167/14 u. a.).

Streit um die Anzeige: Zur Frage der Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs

Das LG Coburg wies darauf hin, dass einen Unterlassungsanspruch nur derjenige hat, dessen Ehre oder geschäftlicher Ruf durch eine unwahre Behauptung verletzt ist. Dazu müsse die Unrichtigkeit der Behauptung feststehen. Mit einem Widerruf könnten nur Tatsachen zurückgenommen werden, nicht aber subjektive Meinungen, Schlussfolgerungen oder Werturteile (Az. 22 O 275/13).

Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

Die Frauenvertreterin muss lt. VG Berlin auch bei Abmahnungen gegenüber Beschäftigten beteiligt werden. Um eine potenzielle Diskriminierung von vornherein auszuschließen, sei es nach der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes erforderlich, die Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung zu beteiligen, unabhängig davon, ob im konkreten Fall ein Mann oder eine Frau betroffen sei und ob das vorgeworfene Verhalten gleichstellungsrechtlich relevant sei (Az. 5 K 379.12).

Gewerbliche Prägung einer „GmbH & Co GbR“ im Fall eines individualvertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Das BMF-Schreiben nimmt zur ertragsteuerlichen Behandlung einer "GmbH & Co GbR" Stellung (Az. IV C 6 - S-2241 / 07 / 10004).

Stückzahlmaßstab der früheren Bremischen und Saarländischen Vergnügungsteuergesetze nur bis zum 31.12.2005 anwendbar

Das BVerfG entschied, dass § 3 Abs. 1 des Bremischen Vergnügungsteuergesetzes und § 14 Abs. 1 des Saarländischen Vergnügungsteuergesetzes in der für das jeweilige Ausgangsverfahren maßgeblichen Fassung - soweit sie Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit betreffen - den allgemeinen Gleichheitssatz verletzen (Az. 1 BvL 11/10 und 1 BvL 14/10).
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