Keine Einwände des Bundesrats zur Senkung der Lkw-Mautsätze
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes gebilligt.
Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Elektrofahrzeugen
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebene Fahrzeuge kritisch.
Höhere Opfer-Renten für DDR-Inhaftierte: Bundesrat schlägt unbürokratischere Verfahrensregelungen vor
Der Bundesrat will dafür sorgen, dass die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ihre erhöhten Opferrenten unbürokratischer als bisher vorgesehen erhalten.
Bundesrat begrüßt geplante Änderung steuerrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat sieht in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Abgabenordnung einen guten Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Änderungen des Steuerrechts.
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kritisch.
Mehr Hilfe für Pflegebedürftige ab 01.01.2015
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt.
Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv und erhob gegen die Pläne keine Einwendungen.
Grüne wollen Hinweisgeber schützen
Hinweisgeber sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen künftig besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz vorgelegt.
Ergebnisse der Steuerschätzungen 2014
Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Die Steuereinnahmen werden sich auf rund 760,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 erhöhen. Dies prognostiziert der Arbeitskreis Steuerschätzungen im BMF.
Bundesweites Stadionverbot gegen Fußballfan bei bloßem Verdacht einer Straftat nicht rechtens
Für ein bundesweites Stadionverbot reicht nicht jedes auffällige Verhalten aus, das als Argument für eine Gefährlichkeit verwendet werden kann. So entschied das AG München (Az. 242 C 31003/13).
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