Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Laut den Finanzministerien der Länder werden die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht hinzugerechnet, da sie nicht für die Nutzung von Fremdkapital, sondern für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet worden seien (Az. 3 - G 142.2 / 82 u. a.).
Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Laut den Finanzministerien der Länder werden die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht hinzugerechnet, da sie nicht für die Nutzung von Fremdkapital, sondern für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet worden seien (Az. 3 - G 142.2 / 82 u. a.).
Beitrag bleibt, Rente steigt
Die Rentenbeiträge für 2016 bleiben voraussichtlich bei 18,7 Prozent. Die Rente soll nach Berechnungen des Rentenversicherungsberichts zum 1. Juli 2016 um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Den Bericht hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Beitrag bleibt, Rente steigt
Die Rentenbeiträge für 2016 bleiben voraussichtlich bei 18,7 Prozent. Die Rente soll nach Berechnungen des Rentenversicherungsberichts zum 1. Juli 2016 um 4,4 Prozent in den alten und um 5 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Den Bericht hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Laut den Finanzministerien der Länder werden die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht hinzugerechnet, da sie nicht für die Nutzung von Fremdkapital, sondern für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet worden seien (Az. 3 - G 142.2/82).
BFH: Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers
Laut BFH kann ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sog. 1 %-Regelung versteuert worden ist (Az. III R 33/14).
BFH zu Fahrtenbuchmethode und Leasingsonderzahlung
Der BFH entschied, dass im Rahmen der Fahrtenbuchmethode die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss (Az. VI R 27/14).
BFH zum Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Der BFH entschied, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit bestehe unter diesen Voraussetzungen auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld (Az. VI R 9/15).
BFH zur einkommensteuerrechtlichen Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Preisgelder aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbare Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nicht steuerpflichtige Glücksspielgewinne sind (Az. X R 43/12).
BFH zur einkommensteuerrechtlichen Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Preisgelder aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbare Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nicht steuerpflichtige Glücksspielgewinne sind (Az. X R 43/12).

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