Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Ehemann der Arbeitnehmerin rechtfertigt keine Kündigung
Das ArbG Aachen hält die Kündigung eines Arbeitsvertrags für unwirksam, die der Arbeitgeber u. a. mit einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Ehemann der Arbeitnehmerin begründete (Az. 2 Ca 1170/15).
Vergütung von Bereitschaftszeiten eines Rettungssanitäters vor dem Hintergrund des Mindestlohns
Das ArbG Aachen hat die Klage eines Rettungssanitäters auf Zahlung von weiterer Vergütung vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes abgewiesen (Az. 3 Ca 466/15 h).
Beamtin muss Nebentätigkeitsvergütung teilweise abliefern
Das VG Koblenz hat die Klage einer Beamtin gegen die Aufforderung, ihre Nebentätigkeitsvergütung teilweise an den Dienstherrn abzuliefern, abgewiesen. Ihre Tätigkeit als Dozentin an der Hochschule stelle keine Ausbildung des Nachwuchses des Dienstherrn im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Ausnahmeregelung dar (Az. 5 K 717/15).
Staatlicher Rechtsschutz zur Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich möglich
Kostenerstattungsansprüche aus einem Verfahren vor den Kirchengerichten können grundsätzlich vor den staatlichen Gerichten eingeklagt werden. Das entschied das BVerwG (Az. 6 C 21.14).
Diskothek wegen Diskriminierung verurteilt
Das AG Hannover hat eine hannoversche Diskothek verurteilt, an einen Dunkelhäutigen 1.000 Euro Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen und künftig Benachteiligungen des Klägers aus Gründen der ethnischen Herkunft zu unterlassen (Az. 549 C 12993/14).
Parlament fordert Überarbeitung der Vorschriften für Körperschaftsteuer
Das EU-Parlament hat seine Empfehlungen zur Bekämpfung aggressiver Körperschaftsteuerplanung und Steuerhinterziehung verabschiedet. U. a. drängen die Abgeordneten die Mitgliedstaaten dazu, ihre nationalen Steuervorbescheide und andere Steuerinformationen, die Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben, offenzulegen.
Googles E-Mail-Dienst „Gmail“ ist ein Telekommunikationsdienst
Laut VG Köln ist der von Google betriebene E-Mail-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes und muss daher von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden (Az. 21 K 450/15).
Googles Email Dienst „Gmail“ ist ein Telekommunikationsdienst
Laut VG Köln ist der von Google betriebene Email- Dienst „Gmail“ ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes und muss daher von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden (Az. 21 K 450/15).
Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen
Das BSG entschied, dass die Krankenkassen aufgrund § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V berechtigt sind, zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven exklusive Verträge mit einzelnen Apotheken zu schließen (Az. B 3 KR 16/15 R).
Krankenkasse darf die Versorgung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen
Das BSG entschied, dass die Krankenkassen aufgrund § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V berechtigt sind, zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven exklusive Verträge mit einzelnen Apotheken zu schließen (Az. B 3 KR 16/15 R).

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