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Monthly Archive for: ‘Februar, 2016’

Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der eigenen Kinder

Das FG Münster entschied, dass die Kosten des Studiums der eigenen Kinder selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten (Az. 4 K 2091/13).

OVG Berlin-Brandenburg hebt zwei Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus auf

Das OVG Berlin-Brandenburg hat - nach Aufhebung seiner ursprünglichen Urteile und Zurückverweisung durch das BVerfG - erneut über die Anfechtungsklagen zweier Grundstückseigentümerinnen gegen Anschlussbeitragsbescheide entschieden (OVG 9 B 1.16, OVG 9 B 43.15).

Bauwillige Familien von Grunderwerbsteuer freistellen!

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen fordert steuerliche Erleichterungen besonders für Familien bei der Schaffung von Wohneigentum. Der Ersterwerb eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung solle von der Grunderwerbsteuer gänzlich befreit werden.

Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsrechtlich zulässig

Laut BVerfG ist der Gesetzgeber auch dann nicht am Erlass eines Gesetzes gehindert, wenn dieses zu völkerrechtlichen Verträgen im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG im Widerspruch steht (Az. 2 BvL 1/12).

DStV erreicht Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke

2015 wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks geändert. Die Bemühungen des DStV dagegen waren erfolgreich: Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene wird aus Vertrauensschutzgründen das Wahlrecht bezüglich der Qualifikation des BHKW ausgedehnt.

Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft: Auf der Suche nach Rechtssicherheit

Es kommt Bewegung in die Diskussion zur Anpassung der umsatzsteuerlichen Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft. Aufgrund der hierzu ergangenen EuGH- und BFH-Rechtsprechung, die der derzeitigen Verwaltungsauffassung widerspricht, besteht zurzeit große Rechtsunsicherheit. Der DStV hat dazu Stellung genommen.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen

Das FG Münster hat durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen (Az. 9 K 1472/13 G).

Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

Das FG Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung findet. Diese Vorschrift gewährt Empfängern von Bauleistungen auch bei fehlender Benennung der Zahlungsempfänger den vollen Betriebsausgabenabzug, wenn der Bauleistungsempfänger seiner Verpflichtung aus § 48 Abs. 1 EStG nachkommt, indem er von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 v. H. für Rechnung des Leistenden vornimmt (sog. Bauabzugsteuer), diesen Steuerabzugsbetrag anmeldet und an das zuständige Finanzamt abführt (Az. 9 K 95/13).

Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich

Laut OVG Rheinland-Pfalz verstößt die Kirchensteuerpflicht nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, weil sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Austrittserklärung könne dabei nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden (Az. 6 A 10941/15.OVG).

BFH zur verjährungshemmenden Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

Der BFH hatte zu entscheiden ob die Verjährung nach § 171 Abs. 5 AO auch gehemmt wird, wenn die Steuerfahndungsmaßnahmen die Erkenntnis zutage fördern, dass die Angaben des Steuerpflichtigen nicht zu beanstanden waren, wenn genau diese Überprüfung Gegenstand der Ermittlungen der Steuerfahndung waren und der Gegenstand der Ermittlungen nicht punktuell beschränkt war, sondern sich auf die vollständige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bezog (Az. V R 58/14).
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