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Monthly Archive for: ‘Februar, 2016’

BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung von § 3 Nr. 6 und § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist (Az. II R 49/14).

BFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verpachtung beweglichen Inventars eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Verpachtung eines Seniorenwohnparks darstellt (Az. V R 37/14).

BFH: Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen in 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG auch für solche Aufwendungen gilt, die in 2009 geleistet wurden, jedoch mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die vor 2009 zugeflossen sind (Az. VIII R 12/14).

BFH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei der „Online-Ausleihe“

Laut BFH unterliegen Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z.B. E-Books) bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuersatzermäßigung gelte nur für Bücher auf physischen Trägern (Az. V R 43/13).

BFH: Kein Lohn durch Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin einen geldwerten Vorteil darstellt, wenn für diese Ärzte eine gesetzliche bzw. berufsständische Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 30 Satz 1 Nr. 6 HBKG bzw. § 23 BO) besteht (Az. VI R 47/14).

Vorlage an das BVerfG: BFH hält Zinsschranke für verfassungswidrig

Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (Az. I R 20/15).

BFH: Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers für seine Tätigkeit als RA-GmbH Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte ist, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zu der von den Rechtsanwälten nach § 51 BRAO abgeschlossenen eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen die Mindestversicherungssumme übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich die Prämienbemessung nach der Anzahl, Funktion und der Arbeitszeit der angestellten Rechtsanwälte richtet (Az. VI R 74/14).

BFH zur Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen Gewinnen der Gesellschaft

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine nach §§ 16 i. V. m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vorliegt, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden (Az. VIII R 47/12).

BFH zur Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

In Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investiert haben, können eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge aus diesen Fonds nach § 6 InvStG vermeiden, wie der BFH entschieden hat (Az. VIII R 27/12).

Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar

Laut FG Rheinland-Pfalz sind die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat (Az. 4 K 1572/14).
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