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Monthly Archive for: ‘April, 2017’

BFH: Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen Patentamts gezahlten Altersversorgungsleistungen

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob das Ruhegehalt des Klägers, welches er als ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts von der Europäischen Patentorganisation bezog, aufgrund der Vergleichbarkeit des Versorgungssystems der EPO mit der Deutschen Rentenversicherung Bund als Leibrente i. S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG oder als Versorgungsbezug gemäß § 19 Abs. 2 EStG in voller Höhe zu versteuern ist (Az. X R 24/15).

BFH zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere Mitgliedstaaten

Der BFH hatte zu entscheiden, wie die Steuerentlastung nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG für in der Zeit von Juli bis August 2009 von einem Händler in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbrachten Biokraftstoff zu berechnen ist (Az. VII R 26/14).

BFH: Verlustausgleich bei abgeltend besteuerten negativen Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Der BFH entschied, dass negative Einkünfte aus solchem Kapitalvermögen, das eigentlich dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ("Abgeltungsteuer") unterliegt, mit positiven Einkünften aus solchem Kapitalvermögen, das nach dem progressiven Regeltarif zu besteuern ist, verrechnet werden können. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass vom Steuerpflichtigen die sog. Günstigerprüfung beantragt wird (Az. VIII R 11/14).

BFH akzeptiert Gestaltungen betreffend gewerblicher Verluste durch Ankauf physischen Goldes

Der BFH hat zwei Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt haben. Diese Gestaltungen führten bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn kein sog. Steuerstundungsmodell vorliege (Az. IV R 10/14, IV R 50/14).

BFH zur Zuständigkeit der Familienkassen für Auslandsfälle

Der BFH hat über die Folgen des Tätigwerdens einer unzuständigen Familienkasse entschieden (Az. III R 31/15).

BFH zu den Kosten für die Bebauung eines Grundstücks als Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Laut BFH kann für den Fall, dass ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wird, die Finanzbehörde berechtigt sein, im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer zu belasten (Az. II R 19/15).

BFH: Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung schenkweise erhaltener Gesellschaftsanteile in eine Kommanditgesellschaft

Der BFH hatte im Rahmen der Übertragung von Anteilen einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge in mehreren Rechtsgeschäften zu entscheiden, ob die Vereinigung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht, mit der Folge, dass der Vorgang nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist (Az. II R 52/14).

BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 96 Abs. 1 InsO zugunsten des Zessionars über die Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterwirkt, wenn der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens eine Forderung des Insolvenzschuldners durch Abtretung verwertet hat (Az. VII R 1/15).

BFH zum Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die berufliche Nutzung (Dienstreisen) seines selbst gesteuerten Privatflugzeugs als Werbungskosten abzugsfähig sind (Az. VI R 37/15).

BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (I): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug genommen ist. So der BFH (Az. X R 8/14).
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