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Monthly Archive for: ‘September, 2017’

BFH: Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies entgegen einer langjährigen Rechtsprechung nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. So entschied der BFH (Az. IX R 36/15).

BFH: Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (Az. VI R 59/15).

BFH zur Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge in einen Ergebnisabführungsvertrag innerhalb von fünf Jahren nach dessen Beginn für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft auch dann genügt, wenn die finanzielle Eingliederung in den Vorjahren fehlte und damit die körperschaftsteuerliche Organschaft trotz ununterbrochener Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags in den Vorjahren nicht anzuerkennen war oder ob der Abschluss eines neuen Ergebnisabführungsvertrags zum Zeitpunkt des Wiedervorliegens der finanziellen Eingliederung erforderlich gewesen wäre (Az. I R 51/15).

BFH zur Biogasanlage in der Umsatzsteuer – Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Lieferung von Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber eine Gehaltslieferung i. S. des § 3 Abs. 5 UStG ist (Az. V R 3/16).

BFH zu Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der an der GmbH & Still beteiligte Geschäftsführer Mitunternehmerinitiative in der stillen Gesellschaft auch dann entfalten kann, wenn nach dem Vertrag über die stille Gesellschaft nicht er selbst, sondern die GmbH zur Geschäftsführung berufen ist (Az. IV R 41/14).

BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft beginnt oder ob auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen ist (Az. I R 19/15).

U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten

Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als "freie Mitarbeiter" einstufen. So entschied das BSG (Az. B 1 KR 31/16 R).

Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz – Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Nach § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) ruht die niedrigere Versorgung, wenn einer oder einem Versorgten sowohl eine Ruhegeldversorgung als auch eine Hinterbliebenenversorgung nach diesem Gesetz zustehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit verstößt. So das BAG (Az. 3 AZR 733/15).

Bericht zum Lebensversicherungsgesetz

Kunden von Lebensversicherungen sollen die von den Unternehmen garantierten Leistungen auch zuverlässig erhalten. Auf dieses Ziel müsse die Regulierung ausgerichtet werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13596) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13419).

Keine Steuervermeidung durch Fonds

Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken.
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