Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung – kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte
Die Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung. Bei einem dort geschlossenen Kaufvertrag besteht daher kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte. So entschied das AG München (Az. 222 C 6207/13).
Kein Anspruch auf Ayurveda-Praktikum in Fernost
Eine selbständige Ayurveda- und Yogalehrerin, die ergänzend Hartz IV bezieht, muss so wirtschaften, dass sie ihren Lebensunterhalt möglichst allein decken kann. Sie hat ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige zu beschränken. Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Ressort in Sri Lanka fällt nicht darunter, so das SG Berlin (Az. S 157 AS 16471/12).
SEPA: R-Transaktionen
Im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa unter SEPA ergeben sich neue Regelungen und Fristen für R-Transaktionen (Rücklastschriften).
SEPA: R-Transaktionen
Im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa unter SEPA ergeben sich neue Regelungen und Fristen für R-Transaktionen (Rücklastschriften).
SEPA: R-Transaktionen
Im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa unter SEPA ergeben sich neue Regelungen und Fristen für R-Transaktionen (Rücklastschriften).
Zur Frage der Reichweite einer Abgeltungsklausel
Das LG Coburg hat die Klage eines Mannes gegen seine ehemalige Lebensgefährtin auf Herausgabe eines Pkw abgewiesen. Das Paar hatte zuvor einen Vergleich geschlossen, mit dem wechselseitig auf Ansprüche verzichtet wurde (Az. 22 O 28/13).
Zur Frage der Reichweite einer Abgeltungsklausel
Das LG Coburg hat die Klage eines Mannes gegen seine ehemalige Lebensgefährtin auf Herausgabe eines Pkw abgewiesen. Das Paar hatte zuvor einen Vergleich geschlossen, mit dem wechselseitig auf Ansprüche verzichtet wurde (Az. 22 O 28/13).
YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. So das OLG Hamm (Az. 3 U 71/13).
YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. So das OLG Hamm (Az. 3 U 71/13).
Länder fordern deutliche Kennzeichnung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge
Der Bundesrat setzt sich für die Privilegierung besonders umweltschonender Kraftfahrzeuge ein. In einer Entschließung fordert er daher die Bundesregierung auf, zeitnah ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß mittels Plaketten vorzulegen.

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