Deutsche Piloten einer irischen Fluggesellschaft fliegen weiterhin steuerfrei
Der Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden Piloten einer irischen Fluggesellschaft bleibt 2009 auch dann in Deutschland steuerfrei, wenn Irland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat, da der Mitte 2013 eingeführte § 50d Absatz 9 Satz 3 EStG wegen des Rückwirkungsverbots im Streitjahr nicht gilt. So entschied das FG Köln ( Az. 1 V 1635/13).
Unimog nicht kraftfahrzeugsteuerfrei
Ein Unimog ist keine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. So entschied das FG Köln (Az. 6 K 745/11).
Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils
Das FG Düsseldorf hat erstmals zu der Frage Stellung genommen, ob Schenkungsteuer entsteht, wenn ein Gesellschafter unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, die nach dem sog. Managermodell organisiert ist (Az. 4 K 834/13).
„Hartz IV“-Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat erneut über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entschieden. Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger sei europarechtswidrig (Az. L 6 AS 130/13).
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines Pkw nach Umzug
Wer wegen der Ummeldung seines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk eine Gebühr entrichten muss, ist darüber hinaus nicht zur Zahlung einer weiteren Gebühr für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung verpflichtet. Das entschied das VG Berlin (Az. 11 K 478.12).
Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) durch Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels
Lt. BMF wird es für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 UStG nicht beanstandet, wenn Unternehmer, deren Haupttätigkeit im Handel mit Münzen oder Briefmarken oder deren öffentlicher Versteigerung besteht, für zum 31.12.2013 vorhandene Warenbestände ein vereinfachtes Verfahren anwenden (Az. IV D 2 - S-7229 / 10 / 10001-04).
Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung – kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte
Die Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung. Bei einem dort geschlossenen Kaufvertrag besteht daher kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte. So entschied das AG München (Az. 222 C 6207/13).
Kein Anspruch auf Ayurveda-Praktikum in Fernost
Eine selbständige Ayurveda- und Yogalehrerin, die ergänzend Hartz IV bezieht, muss so wirtschaften, dass sie ihren Lebensunterhalt möglichst allein decken kann. Sie hat ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige zu beschränken. Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Ressort in Sri Lanka fällt nicht darunter, so das SG Berlin (Az. S 157 AS 16471/12).
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