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Monthly Archive for: ‘Dezember, 2013’

Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen einer Privatklinik

Laut FG Schleswig-Holstein kann sich eine Privatklinik, die die Voraussetzungen der ab 2009 neu gefassten Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG für Krankenhäuser nicht erfüllt, unmittelbar auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen (Az. 4 K 104/12).

Zur Bewertung des geldwerten Vorteils in Form der Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt

Das FG Schleswig-Holstein führt in seinem Urteil aus, zu welchem Zeitpunkt die Bewertung vorzunehmen ist, welche Faktoren im Rahmen der Wertermittlung zu berücksichtigen sind und unter welchen Voraussetzungen der Rabattfreibetrag zu gewähren ist (Az. 2 K 23/12).

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

Das FG Schleswig-Holstein hat in seinem Beschluss erkannt, dass zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes insbesondere in Anbetracht der gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 2.500 Euro eine an der Sanktionsuntergrenze auszurichtende Würdigung vorzunehmen sei, die sich insbesondere an der Dauer der Fristüberschreitung, den Gründen und dem Ausmaß der Pflichtverletzung sowie der Beeinträchtigung der Außenprüfung auszurichten habe (Az. 2 V 102/13).

Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

Das BVerfG hat die bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater bekräftigt. Es ist mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen (Az. 1 BvR 1154/10).

Internationales Sozialrecht: Witwenrente und Wartezeiterfüllung

Wanderarbeitnehmer laufen Gefahr, wegen zu kurzer Anwartschaften in keinem Land Rentenansprüche zu erwerben. Um dem zu begegnen, hat Deutschland mit mehreren Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die eine gegenseitige Wartezeitanerkennung vorsehen. Wie die entsprechenden Zeiten zu berücksichtigen und zu errechnen sind, dazu hat das LSG Bayern eine Entscheidung getroffen (Az. L 6 R 366/12).

Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam; Rücknahme nur innerhalb von 5 Jahren möglich

Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb der im Staatsangehörigkeitsgesetz dafür bestimmten Frist von fünf Jahren. So der VGH Baden-Württemberg (Az. 1 S 49/13).

Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz nach 17 Jahren

Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass ein Haftpflichtversicherer auch heute noch verpflichtet ist, einen Schaden aus dem Jahr 1996 zu begleichen (Az. 1 U 67/13).

Kein Schadensersatz beim „So-Nicht-Unfall“

Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die anspruchsbegründenden Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann und ein anderer Geschehensablauf, der die vorhandenen Fahrzeugschäden erklären könnte, vom Kläger nicht vorgetragen wird (Fall eines "So-Nicht-Unfalls"). So das OLG Hamm (Az. 9 U 53/13).

Auskünfte an Gewerbebehörden in gewerberechtlichen Verfahren und Mitteilungen bei Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen

Das BMF regelt die Mitteilungen der Finanzbehörden gegenüber den Gewerbebehörden von Amts wegen und bei Auskunftsersuchen (Az. IV A 3 - S-0130 / 10 / 10019).

Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur im Insolvenzverfahren

Die im Insolvenzverfahren eröffnete Möglichkeit der Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur durch Bildung von Altersgruppen verletzt das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nicht. Die Arbeitsgerichte haben lt. BAG aber zu prüfen, ob die Altersgruppenbildung im konkreten Interessenausgleich gemäß § 10 AGG gerechtfertigt ist. Der kündigende Insolvenzverwalter ist darlegungs- und beweispflichtig für die sanierungsbedingte Erforderlichkeit der Altersgruppenbildung (Az. 6 AZR 790/12).
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