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Monthly Archive for: ‘Januar, 2014’

Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen

Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).

Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen

Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).

Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei (Az. 54 Ca 6322/13).

Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei (Az. 54 Ca 6322/13).

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG

Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG

Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Schwerer Kletterunfall – Sicherungspartner haftet umfassend

Stürzt eine im sog. "Top-Rope"-Verfahren gesicherte Kletterin ab, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse gelöst hat, ohne zuvor das Kommando "Stand" erhalten zu haben, schuldet der Sicherungspartner aufgrund seines regelwidrigen Verhaltens umfassenden Schadensersatz. So das OLG Hamm (Az. 9 U 124/13).
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