BFH zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, in welchem Umfang die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrages nach § 33b EStG den Ansatz haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG ausschließt (Az. VI R 12/12).
BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (Az. VIII R 29/12).
BFH: Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden
Wissenschaftlich nicht anerkannt i. S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 ist eine Behandlungsmethode dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. So der BFH (Az. VI R 51/13).
BFH: Kein Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen bei Kapitaleinkünften nach Systemwechsel zur Abgeltungsteuer
Nach Auffassung des BFH können Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, ab dem Jahr 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Az. VIII R 53/12).
BFH: Pkw-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Der BFH entschied, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist (Az. XI R 36/12).
Illegale Arbeitnehmerüberlassung im ARD-Studio: RBB beschäftigte scheinselbständigen Tonassistenten
Das SG Berlin hob Bescheide der Rentenversicherung auf. Zwar sei es zutreffend, dass der Tonassistent im ARD-Hauptstadtstudio nicht als Selbständiger tätig geworden sei, sondern in abhängiger und damit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Allerdings schulde nicht das klagende Subunternehmen die Sozialabgaben, sondern der RBB (Az. S 81 KR 280/12).
Entscheidung in Verfahren wegen posthumer Vaterschaftsanfechtung
Das AG Hannover hat es aufgrund der Beweislage als erwiesen angesehen, dass ein Seemann nicht Vater einer 2009 verstorbenen Tochter ist und der Vaterschaftsanfechtung stattgegeben (Az. 631 F 366/14).
Im Vergaberechtsstreit der GASAG u. a. gegen das Land Berlin ist der Zivilrechtsweg gegeben
Das Kammergericht hat die sofortige Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin über die Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten zurückgewiesen. Es handele sich um eine Streitigkeit, die nicht durch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden sei. Denn die Klägerinnen könnten sich in erster Linie auf Ansprüche gemäß § 33 Abs. 1 GWB stützen (Az. 2 W 4/14 Kart).
Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch
Die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz waren in den Jahren 2007 und 2008 zu hoch und daher rechtswidrig, weil die Kammer einen ungeplanten Gewinn aus den Vorjahren von rund 1,7 Millionen Euro (in 2007) bzw. 2,2 Millionen Euro (in 2008) nicht zur Finanzierung ihrer Aufgaben eingesetzt hat. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 11345/13).
Änderungswünsche beim Elterngeld Plus
Bei einer Anhörung zum geplanten Elterngeld plus haben Experten trotz prinzipieller Zustimmung Nachbesserungen gefordert.
