Aktuelles

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt neue Vorschriften für Risikofinanzierungen

Die EU-Kommission hat neue Leitlinien erlassen, in denen die Voraussetzungen für Beihilfen festgelegt sind, mit denen die Mitgliedstaaten europäischen KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können.

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt neue Vorschriften für Risikofinanzierungen

Die EU-Kommission hat neue Leitlinien erlassen, in denen die Voraussetzungen für Beihilfen festgelegt sind, mit denen die Mitgliedstaaten europäischen KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können.

Keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bei Mitbenutzung der Zweitwohnung durch Angehörige

Laut FG Münster sind Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen (mit-)genutzt wird (Az. 14 K 1196/10 E).

Keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bei Mitbenutzung der Zweitwohnung durch Angehörige

Laut FG Münster sind Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen (mit-)genutzt wird (Az. 14 K 1196/10 E).

Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

Das FG Münster entschied, dass die auf Vermietungseinkünfte entfallende Einkommensteuer auch dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit festzusetzen ist, wenn die vermieteten Grundstücke zugleich unter Zwangsverwaltung stehen (Az. 4 K 3607/10).

Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

Das FG Münster entschied, dass die auf Vermietungseinkünfte entfallende Einkommensteuer auch dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit festzusetzen ist, wenn die vermieteten Grundstücke zugleich unter Zwangsverwaltung stehen (Az. 4 K 3607/10).

Kein „scheinselbständiger“ Mitarbeiter im Deutschen Bundestag

Ein Mitarbeiter, der zwischen 2000 und 2009 für den Bundestag in der "mobilen Öffentlichkeitsarbeit" eingesetzt war, stand nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Der Bundestag musste daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abführen. Der Mitarbeiter war vielmehr auf selbständiger Basis für den Bundestag tätig. So entschied das SG Berlin (Az. S 89 KR 1744/10).

Kein „scheinselbständiger“ Mitarbeiter im Deutschen Bundestag

Ein Mitarbeiter, der zwischen 2000 und 2009 für den Bundestag in der "mobilen Öffentlichkeitsarbeit" eingesetzt war, stand nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Der Bundestag musste daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abführen. Der Mitarbeiter war vielmehr auf selbständiger Basis für den Bundestag tätig. So entschied das SG Berlin (Az. S 89 KR 1744/10).

EuGH zum Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern

Art. 27 der Charta der Grundrechte der EU der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. So der EuGH (Rs. C-176/12).

EuGH zum Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern

Art. 27 der Charta der Grundrechte der EU der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. So der EuGH (Rs. C-176/12).