Aktuelles

Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Voraussetzung für den nachträglichen Werbungskostenabzug für Schuldzinsen bei darlehensfinanzierten Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist u. a. durch die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 und vom 28. März 2007, dass nach Veräußerung des Mietobjekts der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. So das BMF (Az. IV C 1 - S-2211 / 11 / 10001 :001).

Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Voraussetzung für den nachträglichen Werbungskostenabzug für Schuldzinsen bei darlehensfinanzierten Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist u. a. durch die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 und vom 28. März 2007, dass nach Veräußerung des Mietobjekts der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. So das BMF (Az. IV C 1 - S-2211 / 11 / 10001 :001).

Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung

Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B-Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. So das SG Dortmund (Az. S 7 VJ 601/09).

Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung

Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B-Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. So das SG Dortmund (Az. S 7 VJ 601/09).

IMK: „Einnahmerekorde“ bei Steuern täuschen über sehr geringen finanziellen Spielraum des Staates hinweg

Einnahmezuwächse bei den Steuern sind außerhalb wirtschaftlicher Krisenphasen eine Selbstverständlichkeit. 54 von 63 Jahren der bundesdeutschen Steuergeschichte waren "Rekordjahre", in denen mehr eingenommen wurde als je zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Das zeigt eine Auswertung des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung.

IMK: „Einnahmerekorde“ bei Steuern täuschen über sehr geringen finanziellen Spielraum des Staates hinweg

Einnahmezuwächse bei den Steuern sind außerhalb wirtschaftlicher Krisenphasen eine Selbstverständlichkeit. 54 von 63 Jahren der bundesdeutschen Steuergeschichte waren "Rekordjahre", in denen mehr eingenommen wurde als je zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Das zeigt eine Auswertung des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung.

EuGH zur Unionsbürgerschaft

Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt und 21 Jahre oder älter ist, muss - um als Person, der von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, angesehen zu werden - nicht nachweisen, dass er mit allen Mitteln versucht hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. So entschied der EuGH (Rs. C-423/12).

EuGH zur Unionsbürgerschaft

Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt und 21 Jahre oder älter ist, muss - um als Person, der von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, angesehen zu werden - nicht nachweisen, dass er mit allen Mitteln versucht hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. So entschied der EuGH (Rs. C-423/12).

Steiff kann Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen

Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann. Der Anbringung fehle die Unterscheidungskraft (Rs T-433/12 und T-434/12).

Steiff kann Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen

Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann. Der Anbringung fehle die Unterscheidungskraft (Rs T-433/12 und T-434/12).