Kein Arbeitsunfall, wenn Unternehmer beim Äpfelschütteln auf benachbartem Grünstreifen Bänderriss erleidet
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil Äpfelschütteln keine unfallversicherte Beschäftigung des Unternehmers gewesen sei. Das SG Heilbronn bestätigte dies (Az. S 6 U 1056/14).
Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP: aktueller Stand
Der Beitrag erläutert den derzeitigen Stand des transatlantischen Freihandelsabkommens.
Zur Frage der Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Sturz an der Bordsteinkante
Die Klage einer Fußgängerin wegen eines Sturzes an einer Bordsteinkante wurde vor dem LG Coburg abgewiesen. Das Gericht konnte keine Pflichtverletzung der Kommune erkennen. Die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers gehe hier möglichen Verkehrssicherungspflichten vor (Az. 22 O 458/13).
Zur Frage des Sachmangels bei einem Automatikgetriebe
Die Klage einer Autokäuferin auf Rückabwicklung ihres Kaufvertrages wegen behaupteter Mangelhaftigkeit des Automatikgetriebes vor dem LG Coburg war erfolglos. Das Automatikgetriebe wies keinen Mangel auf (Az. 22 O 631/13).
Alterssichtigkeit ist keine Krankheit
Laut AG München müssen die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit nicht von der Krankenversicherung erstattet werden (Az. 121 C 27553/12).
Einschlafen als Kündigungsgrund?
Das ArbG Köln hatte über die Kündigungsschutzklage einer Stewardess im Bordservice der beklagten Bahngesellschaft zu entscheiden, die gekündigt worden war, nachdem sie in einem Zugabteil eingeschlafen war und erst nach mehreren Stunden die Arbeit aufgenommen hat (Az. 7 Ca 2114/14).
Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen unterschiedlich besoldet werden
Laut VG Berlin-Brandenburg ist die unterschiedliche Besoldung der Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg durch die Regelung im Staatsvertrag gedeckt, wonach auf die Besoldung der Richter das Recht des Sitzlandes des jeweiligen Obergerichts anzuwenden ist (Az. VG 28 K 232.13).
E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
Laut BVerwG sind nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel. Dementsprechend sei die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt (Az. 3 C 25.13, 3 C 26.13, 3 C 27.13).
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte
Laut BVerfG dürfen sich die staatlichen Gerichte nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst in einem zweiten Schritt sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen (Az. 2 BvR 661/12).
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte
Laut BVerfG dürfen sich die staatlichen Gerichte nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst in einem zweiten Schritt sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen (Az. 2 BvR 661/12).

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