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Category Archive for: ‘DATEV News Recht’

Schadenersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage erfolglos

Das OLG Frankfurt am Main hat die Klage eines früheren Verlegers abgewiesen, der die Feststellung begehrt hatte, dass die Treuhandanstalt wegen zweier von ihr verkaufter Verlage zum Schadenersatz verpflichtet und das hierüber geschlossene Vertragswerk nichtig sei (Az. 1 U 253/11).

Kein Bereicherungsanspruch des ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmers nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages

Der BGH hat in einem Fall entschieden, in dem der klagende Versicherungsnehmer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach einem Widerspruch gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. begehrte (Az. IV ZR 73/13).

Sonderprämien für die Vernichtung von Wasserbomben

Die Sprengung einer Wasserbombe löst nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer im Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen keinen Anspruch auf eine Sonderprämie aus. Eine solche Prämie ist jedoch für die unmittelbare Mitwirkung an dem Transport oder der Verlagerung einer mit einem besonders gefährlichen Zündsystem versehenen Wasserbombe zur Vorbereitung der Sprengung zu zahlen. So das BAG (Az. 10 AZR 698/13).

Bildungsträger: Keine doppelte Zulassung

Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf vor, die schon von den staatlichen Schulaufsichtsbehörden der Länder zugelassenen Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen von dem derzeit erforderlichen zusätzlichen Zulassungsverfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zu befreien.

Bildungsträger: Keine doppelte Zulassung

Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf vor, die schon von den staatlichen Schulaufsichtsbehörden der Länder zugelassenen Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen von dem derzeit erforderlichen zusätzlichen Zulassungsverfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zu befreien.

Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

Lt. BSG hat ein Rollstuhlfahrer einen Anspruch auf Versorgung mit einer elektronisch betriebenen mobilen Treppensteighilfe als Pflegehilfsmittel gegen die Krankenkasse, weil mit dieser Hilfe eine selbständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht wird (Az. B 3 KR 1/14 R).

Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

Lt. BSG hat ein Rollstuhlfahrer einen Anspruch auf Versorgung mit einer elektronisch betriebenen mobilen Treppensteighilfe als Pflegehilfsmittel gegen die Krankenkasse, weil mit dieser Hilfe eine selbständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht wird (Az. B 3 KR 1/14 R).

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung

Der Straftatbestand des § 353d Nr. 3 StGB, der u. a. verbietet, eine Anklageschrift im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Az. 2 BvR 429/12).

Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

Die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit, eine offensichtlich unbegründete Revision ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zu verwerfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist von Verfassungs wegen auch nicht geboten, dass eine solche Entscheidung mit einer Begründung versehen wird. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 792/11).

Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende

Das OLG Oldenburg hat den Antrag eines Mannes auf Feststellung, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes seiner Ehefrau sei, abgelehnt. Er sei Vater des Kindes, weil er bei der Geburt mit der Mutter verheiratet gewesen sei. Nach Durchführung der Beweisaufnahme stehe auch fest, dass er einer Fremdbefruchtung zugestimmt hatte (Az. 11 UF 179/13).