Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer
Das OVG Berlin entschied, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige) für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen (Az. 7 B 22.14).
Geschlechterquote und Betriebsratswahl – Korrektur im Nachrückverfahren?
Das ArbG Köln hat entschieden, dass die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats nicht nachträglich anzupassen ist, wenn die Geschlechterquote durch ein Ersatzmitglied im regulären Nachrückverfahren übererfüllt wird (Az. 17 BV 296/14).
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