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Monthly Archive for: ‘Dezember, 2015’

BFH zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG – Erbfall

Wird in einem Grundlagenbescheid ein Veräußerungsgewinn festgestellt, so sind lt. BFH dessen Höhe und Zurechnung für das Folgeverfahren bindend. Über die persönlichen Voraussetzungen eines Freibetrags ist im Einkommensteuerverfahren zu entscheiden (Az. X R 6/13).

Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („Verbund“)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen gilt und ob ein Umwandlungsvorgang durch den ein sog. "Verbund" beendet wird, nicht durch § 6a GrEStG begünstigt wird (Az. II R 62/14).

Beitrittsaufforderung an das BMF – Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („Verbund“)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen gilt und ob ein Umwandlungsvorgang durch den ein sog. "Verbund" beendet wird, nicht durch § 6a GrEStG begünstigt wird (Az. II R 62/14).

BFH: Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, inwiefern Einkommensteuerschulden aus einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommenen Tätigkeit durch Beteiligung an einer Ärztegemeinschaft (GbR) Masseverbindlichkeiten sind (Az. III R 32/13).

BFH: Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, inwiefern Einkommensteuerschulden aus einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommenen Tätigkeit durch Beteiligung an einer Ärztegemeinschaft (GbR) Masseverbindlichkeiten sind (Az. III R 32/13).

BFH: Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam. So der BFH (Az. XI R 40/13).

BFH: Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam. So der BFH (Az. XI R 40/13).

Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („herrschendes Unternehmen“)

Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i. S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen (Az. II R 63/14).

Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („herrschendes Unternehmen“)

Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i. S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen (Az. II R 63/14).

BFH: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob auch ein Bauträgerunternehmen nach mehrjähriger Vermietung eines Objekts eine verfestigte Vermietungstätigkeit ausüben kann, die Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG sein kann (Az. XI R 16/14).
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