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Monthly Archive for: ‘Mai, 2017’

Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) mit dem Grundgesetz unvereinbar

Laut BVerfG ist die Regelung in § 8c Satz 1 KStG, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden (schädlicher Beteiligungserwerb), mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar. Gleiches gelte für die wortlautidentische Regelung in § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in ihrer bis 31. Dezember 2015 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber müsse bis zum 31. Dezember 2018 rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2015 eine Neuregelung treffen (Az. 2 BvL 6/11).

Normenkontrollverfahren gegen Wohnbebauung auf ehemaligem Kirchen- und Schulgelände in Trier erfolglos

Der Bebauungsplan, mit dem auf einem bisher für kirchliche und schulische Zwecke genutzten Gelände in Trier Wohnbebauung ermöglicht werden soll, ist im Wesentlichen wirksam. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange lasse keine Mängel erkennen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 C 11681/16).

Bürgerbegehren in Schönau bleibt erfolglos

Da ein Bürgerbegehren in Gestalt eines erfolgreichen Bürgerentscheides einem Beschluss des Gemeinderats gleichstehe und drei Jahre Bindungswirkung entfalte, müsse die zu beantwortende Frage mit Blick auf das Ziel des Bürgerbegehrens hinreichend bestimmt und damit konkret sein. Darauf wies das VG Neustadt hin (Az. 3 K 618/17). Der Kläger habe somit keinen Anspruch gegen den Gemeinderat auf Zulassung des von ihm beantragten Bürgerbegehrens.

Eingeschränkter Zugang privater Anbieter von Schwimmunterricht zu öffentlichen Bädern bestätigt

Das OVG Berlin-Brandenburg hat das VG Berlin bestätigt, wonach die Berliner Bäder-Betriebe einem privaten Anbieter von Schwimmkursen nicht den unbeschränkten Zugang zu ihren Bädern eröffnen müssen (Az. OVG 6 S 15.17).

Keine Erstattung der den Eltern eines Säuglings entstandenen Kosten für dessen Versorgung mit einer Kopforthese zur Behandlung einer auffälligen Schädelform

Das BSG entschied, dass Krankenkassen die Kosten für die Versorgung von Säuglingen mit einer Kopforthese zur Behandlung einer Schädelasymmetrie bzw. -deformation nicht erstatten müssen. Kostenerstattung scheide aus, weil die Versorgung mit einer bei der ärztlichen Behandlung eingesetzten Kopforthese nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre (Az. B 3 KR 17/16 R, B 3 KR 6/16 R und B 3 KR 1/16 R).

Baumfällungen am Glan bis auf Weiteres unzulässig

Der Landesverband Rheinland-Pfalz des BUND hat mit Erfolg einen vorläufigen Rodungsstopp am Glan zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zu Landkreis Bad Kreuznach nördlich der Ortsgemeinde Odenbach erreicht. Die geplante und bereits begonnene Baumfäll- und Rückschnittaktion verstoße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften, entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 504/17).

Trennungsunterhalt bei Bigamie

Fordert ein Ehepartner von dem anderen Trennungsunterhalt, muss er nachweisen, mit ihm tatsächlich gültig verheiratet zu sein. Liegt eine verbotene Doppelehe vor, muss er seinen Anspruch beweisen. So entschied das OLG Bremen (Az. 4 UF 73/15). Darauf weist der DAV hin.

AfD darf Schul-Aula in Münster nutzen

Laut VG Münster kann der Kreisverband Münster der AfD von der Stadt Münster verlangen, ihm die Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Münster für eine Informationsveranstaltung zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2017 zu überlassen (Az. 1 L 836/17).

Wichtige Einigung zur Änderung der EU-Antidumping-Grundverordnung

Die EU-Handelsminister haben am 11.05.2017 auf ihrer Ratstagung in Brüssel eine wichtige Einigung zur Einführung einer neuen Methodologie zur Berechnung des Dumpings in der Antidumping-Grundverordnung der EU erzielt.

Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten („Hausnotrufvertrag“)

Bei grober Verkennung eines akuten medizinischen Notfalls im Rahmen eines Hausnotrufvertrags gilt laut BGH eine Umkehr der Beweislast zugunsten des geschädigten Vertragspartners (Az. III ZR 92/16).
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