Klage gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung im Landkreis Böblingen erfolgreich
Das VG Stuttgart hat der Klage eines Unternehmers gegen die Entscheidung des Landratsamtes Böblingen, ihm die von ihm betriebene gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Textilien und Schuhen zu untersagen, stattgegeben und die Untersagungsverfügung des Landratsamtes aufgehoben. Der Sammlung stünden überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegen (Az. 14 K 361/15).
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