Aktuelles

Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt

Der BayVGH hat ein Verbot für den Radverkehr im sog. "Bannwald" des Markts Ottobeuren aufgehoben. Ein derartiges Verbot setze nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen sei und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung relevanter Rechtsgüter erheblich übersteige (Az. 11 B 14.2809).

BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist, für seine Leistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. XI R 10/14).

BFH: Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob ein ordnungsgemäßer Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht ist, wenn bei Beförderungslieferungen CMR-Frachtbriefe zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgelegt werden (Az. V R 14/14).

BFH: Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der als Grenzgänger bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt ist, aus Gründen der Gleichbehandlung unter analoger Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG 2010 ein Härteausgleich zu gewähren ist (Az. I R 69/13).

BFH zur Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck – Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

Laut BFH ist einem Beamten, der zeitweise bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt war, der für seine Versorgungsanwartschaft diesem Arbeitgeber innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitragsjahr die Übermittlung bestimmter Daten gestatten muss und diese Einwilligung aber seinem hierfür unzuständigen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn erklärt hat, bei Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn - wie hier - im amtlichen Antragsvordruck ein entsprechender fehlerhafter Hinweis enthalten war (Az. X R 14/14).

BFH zur Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen Zweigniederlassung einer US-amerikanischen Fluggesellschaft

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitslohn, den ein im Inland ansässiger Pilot - der im internationalen Luftverkehr in einer Zweigstelle einer US-amerikanischen Fluggesellschaft in Großbritannien tätig ist - bezogen hat, in Deutschland zu besteuern ist (Az. I R 68/14).

BFH zur gleitenden Vermögensübergabe – Anwendung des neuen Rechts

Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen an die Stelle eines Nießbrauchs tretende Versorgungsleistungen auf eine vor dem 1. Januar 2008 vereinbarte Vermögensübertragung von Privatvermögen steuerlich zu berücksichtigen sind (Az. IX R 32/14).

BFH: Überschreitung der Gewinngrenze für den Anspruch auf einen Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 durch Auflösung von Ansparabschreibungen nach früherem Recht

Der BFH hatte die Frage zu klären, ob die Auflösung einer in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibung nebst Gewinnzuschlag im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze zu berücksichtigen ist (Az. VIII R 29/13).

BFH: Keine Steuerentlastung für zur Kühlung bei der Flachglasherstellung verwendeten Kraftstrom

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der von einem Unternehmen des Produzierendes Gewerbes zur Herstellung von Flachglas beim Prozess des Floatens zum Antrieb von Lüftern und Gebläsen als Kraftstrom eingesetzte Strom nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG entlastungsfähig ist (Az. VII R 11/14).

BFH zur Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer österreichischen Fluggesellschaft

Vergütungen für Dienstleistungen, die ein im Inland ansässiger Flugzeugführer eines in Österreich ansässigen Unternehmens an Bord eines Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr erbringt, werden in Deutschland unter Anrechnung der österreichischen Steuer besteuert. So der BFH (Az. I R 47/14).