Aktuelles

Spanische Regelung, die den Luftfahrtunternehmen die Erhebung fakultativer Zusatzkosten für die Gepäckaufgabe untersagt, mit Unionsrecht unvereinbar?

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung mit dem Unionsrecht unvereinbar, jedoch müssen die Unternehmen den Kunden die Preise für die Dienstleistung auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn des Buchungsvorgangs auf "Opt-in"-Basis mitteilen (Rs. C-487/12).

Arbeitslosengeld nur nach Beschäftigung in Deutschland – keine Ausnahme bei Arbeit in Griechenland

Unionsbürger genießen Freizügigkeit in allen Europäischen Staaten und zwar auch, wenn sie arbeitslos sind. Wer in Deutschland Arbeitslosengeld beansprucht, darf sich deshalb auch auf Beschäftigungszeiten in anderen Unionsstaaten berufen. Dieser elementare Grundsatz des europäischen Rechts gilt aber nicht ohne Einschränkung. So das LSG Bayern (Az. L 9 AL 198/13 B).

Begrenzung der Entschädigung für immaterielle Schäden bei leichten Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalls steht im Einklang mit dem Unionsrecht

Der EuGH entschied, dass die Begrenzung der Entschädigung für immaterielle Schäden bei leichten Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalls im Einklang mit dem Unionsrecht steht. Das italienische Gesetz lege den Umfang des Entschädigungsanspruchs des Geschädigten fest, ohne jedoch die Versicherungsdeckung der Haftpflicht zu begrenzen (Rs. C-371/12).

Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten Umständen rechtmäßig sein

Der EuGH entschied, dass die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole (hier: Nintendo DS und Wii) unter bestimmten Umständen rechtmäßig sein kann. Der Hersteller der Konsole sei gegen Umgehungshandlungen nur geschützt, wenn die Schutzmaßnahmen darauf abzielen, die Benutzung nachgeahmter Videospiele zu verhindern (Rs. C-355/12).

Sanktion gegen Spanien wegen unterlassener Rückforderung von im Baskenland rechtswidrig gewährten Beihilfen vorgeschlagen

EuGH-Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen unterlassener Rückforderung von im Baskenland rechtswidrig gewährten Beihilfen einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Millionen Euro auferlegt (Rs. C-184/11).

Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

Das BVerwG entschied, dass ein Poker-Turnier in der Variante "Texas Hold'em" jedenfalls dann kein Glücksspiel i. S. des § 284 StGB und des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ist, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von 15 Euro verlangt wird, die allein die Veranstaltungskosten deckt (Az. 8 C 26.12).

Infektionsrisiken für Klinikpersonal – Berufskrankheit HIV-Infektion

Das LSG Bayern hatte den Fall einer Kinderkrankenschwester zu entscheiden, die sich in den 80er Jahren als 16-jährige Praktikantin im Krankenhaus an HIV infiziert hatte. Die Berufsgenossenschaft lehnte ab, eine Berufskrankheit anzuerkennen (Az. L 3 U 262/12).

Toilettenaufsicht klagt „Trinkgeld“-Anteil ein

Das ArbG Gelsenkirchen hatte darüber zu entscheiden, ob einer in einem Einkaufszentrum eingesetzten Toilettenaufsichtsperson eines Reinigungsunternehmens ein Anteil an den Einnahmen zusteht, welche über Sammelteller, die in dortigen vier Besucher-Toilettenanlagen jeweils im Zugangsbereich aufgestellt sind, erzielt werden (Az. 1 CR 1603/13 und 1 CR 2158/13).

SEPA-Rat für zeitnahen Abschluss der SEPA-Umstellung

Der Deutsche SEPA-Rat rät Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die Umstellung auf die SEPA-Formate bis zum 01.02.2014 abzuschließen. Die Banken könnten entscheiden, ob sie im Altformat eingereichte Zahlungen weiter entgegennehmen. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen blieben wirksam. Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag werde aber zum 01.02.2014 eingestellt.

Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur gesetzlichen Änderung der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 14. Februar 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben (Az. IV C 6 - S-2177 / 13 / 10002).