Pauschaler Krankenversorgungsabzug für die Lehreinheit Tiermedizin mit Berliner Verfassung unvereinbar
Der VerfGH Berlin hatte über die Verfassungsbeschwerde einer Abiturientin zu entscheiden, die sich vergeblich um einen Studienplatz in Tiermedizin an der Freien Universität Berlin beworben hatte. Dabei stellte das Gericht fest, dass der zur Ermittlung der Aufnahmekapazität im Studiengang Tiermedizin vorgesehene Krankenversorgungsabzug nicht mehr verfassungsgemäß ist (Az. VerfGH 109/13).
Apotheker darf bei Arzt-Anweisung teureres Medikament verkaufen
Das SG Koblenz hat der Klage eines Apothekers stattgegeben, der sich gegen eine Retaxierung durch die Krankenkasse in einem Fall gewandt hat, in dem der verordnende Arzt ein Medikament unter Angabe des Herstellers und der Pharmakontrollnummer verordnet und das sog. "aut idem"-Feld angekreuzt hatte (Az. S 13 KR 379/13).
Apotheker darf bei Arzt-Anweisung teureres Medikament verkaufen
Das SG Koblenz hat der Klage eines Apothekers stattgegeben, der sich gegen eine Retaxierung durch die Krankenkasse in einem Fall gewandt hat, in dem der verordnende Arzt ein Medikament unter Angabe des Herstellers und der Pharmakontrollnummer verordnet und das sog. "aut idem"-Feld angekreuzt hatte (Az. S 13 KR 379/13).
Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung
In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruhen. So das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13).
Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung
In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruhen. So das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13).
Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen
Ein Blindenführhund kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch neben einem bereits vorhandenen Blindenlangstock zustehen, wenn er im konkreten Fall gegenüber dem Stock wesentliche Gebrauchsvorteile bietet. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 99/13).
Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen
Ein Blindenführhund kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch neben einem bereits vorhandenen Blindenlangstock zustehen, wenn er im konkreten Fall gegenüber dem Stock wesentliche Gebrauchsvorteile bietet. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 99/13).
US-amerikanischer Finanzinvestor kann keine zweite Gläubigerversammlung (mit erleichterten Mehrheitsvoraussetzungen) erzwingen
Das OLG Schleswig-Holstein hat den Antrag der luxemburgischen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Finanzinvestors zurückgewiesen, diese durch gerichtliche Entscheidung zu ermächtigen, eine zweite Gläubigerversammlung gegen den Willen der beiden beteiligten Gesellschaften mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Kreis Nordfriesland) einzuberufen (Az. 2 W 82/13 und 2 W 87/13).
US-amerikanischer Finanzinvestor kann keine zweite Gläubigerversammlung (mit erleichterten Mehrheitsvoraussetzungen) erzwingen
Das OLG Schleswig-Holstein hat den Antrag der luxemburgischen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Finanzinvestors zurückgewiesen, diese durch gerichtliche Entscheidung zu ermächtigen, eine zweite Gläubigerversammlung gegen den Willen der beiden beteiligten Gesellschaften mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Kreis Nordfriesland) einzuberufen (Az. 2 W 82/13 und 2 W 87/13).
Verletzung der Blasenwand und Infektion mit Noro-Viren – schicksalhaft für operierte Dreijährige
Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 183/12).
