Gefährliche Eile – Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
Kosten für Liposuktion (Fettabsaugung) keine außergewöhnliche Belastung
Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind bei der Einkünfteberechnung für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a EStG) nicht abziehbar
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke
Begrenzte Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Tiefgarage
Streit um Echtheit eines Gemäldes – Strandlandschaft von Eugène Boudin?
Die europäische Bankenunion nimmt Form an: Finanzminister beschließen europäische Bankenaufsicht
Vorsorglicher Verzicht auf Befreiung einer Grundstückslieferung
Bei Veräußerung eines Mietobjekts fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Erwerber die Vermietung fortführen will. Es liegt dann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. Erkennt die Finanzverwaltung bei einer späteren Außenprüfung jedoch die Geschäftsveräußerung nicht an, ist die Grundstücksveräußerung zwar steuerbar, aber von der Umsatzsteuer befreit. Obwohl auch in diesem Fall keine Umsatzsteuer entsteht, drohen dem Verkäufer wegen der steuerfreien Lieferung die unangenehmen Folgen einer Vorsteuerberichtigung. Hat der Vermieter bei Anschaffung oder Herstellung des Mietobjekts Vorsteuer abgezogen und sind seither noch keine 10 Jahre vergangen, muss die Vorsteuer anteilig zurückgezahlt werden.
Nicht selten vereinbaren die Beteiligten daher im notariellen Kaufvertrag über Mietgrundstücke, dass der Veräußerer auf die Umsatzsteuerbefreiung der Grundstückslieferung verzichtet, falls das Finanzamt die Geschäftsveräußerung ablehnt und von einer steuerbaren Grundstückslieferung ausgeht = bedingte Option zur Umsatzsteuerpflicht.
Die Finanzverwaltung weist nun darauf hin, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei der bedingten Option erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts erfolgt, d.h. erst bei Nichtanerkennung der Geschäftsveräußerung durch die Außenprüfung. Ist zu diesem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung des Jahres, in dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde, bereits bestandskräftig, geht der Verzicht in Leere.
Vermeiden lässt sich die Vorsteuerberichtigung durch Vereinbarung einer unbedingten Option. Dabei vereinbaren die Beteiligten im notariellen Kaufvertrag den Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung und erklären gleichzeitig, dass sie die Grundstückslieferung als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung behandeln. Anders als die bedingte Option wirkt die unbedingte Option bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Eingetragene Lebenspartner
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer künftig gleichbehandelt werden. Deshalb kommen eingetragene Lebenspartnerschaften nun ebenfalls in den Genuss des Ehegattensplittings. Dies soll rückwirkend ab 2001 für alle noch offenen Fälle gelten. Die Gleichstellung gilt für alle Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Somit können eingetragene Lebenspartner künftig bereits beim Lohnsteuerabzug durch Wahl des Faktorverfahrens oder der Steuerklassenkombination III/V eine Steuerminderung erreichen.
Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
Laut Finanzverwaltung müssen elektronische Fahrtenbücher gegenüber manuellen Fahrtenbüchern zusätzliche Anforderungen erfüllen:
Wie bei allen elektronisch erstellten Unterlagen ist die maschinelle Auswertbarkeit der Daten über die gesamte Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren zu gewährleisten. Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen sein oder gesondert ausgewiesen werden. Der Fahrer muss den Reisezweck und die aufgesuchten Geschäftspartner binnen 7 Kalendertagen nach der Fahrt erfassen. Zur Dokumentation muss das elektronische Fahrtenbuch das Datum der Eintragung festhalten. Bloße Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten und Zusammenfassung der Restkilometer als Privatfahrten genügt nicht. Es müssen auch sämtliche Privatfahrten einzeln aufgezeichnet werden.
Da eine Zertifizierung von Fahrtenbuch-Programmen durch die Finanzverwaltung nicht vorgesehen ist, muss bei der Anschaffung und Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs geprüft werden, ob es die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.