Aktuelles

Gefährliche Eile – Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein

Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann 75% seines Schadens selbst zu tragen haben. Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem durch eine Kolonnenlücke nach links abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann nur 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. So entschied das OLG Hamm (Az. 9 U 191/12) und (Az. 9 U 12/13).

Kosten für Liposuktion (Fettabsaugung) keine außergewöhnliche Belastung

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion ohne ein vorheriges amtsärztliches Gutachten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind (Az. 10 K 542/12).

Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind bei der Einkünfteberechnung für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a EStG) nicht abziehbar

Das FG Baden-Württemberg entschied, dasss Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei der Einkünfteberechnung für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a EStG) nicht abziehbar sind (Az. 8 K 1103/12).

Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Das FG Baden-Württemberg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die sog. Zinsschranke in § 4h EStG, die über § 8a KStG auch für die Körperschaftsteuer gilt, verfassungsgemäß ist (Az. 6 K 3390/11).

Begrenzte Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Tiefgarage

Das AG München entschied, dass bei einer Tiefgarage, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist, für den Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht besteht (Az. 454 C 28946/12).

Streit um Echtheit eines Gemäldes – Strandlandschaft von Eugène Boudin?

Wenn ein Gemälde nicht im Werksverzeichnis des als Urheber bezeichneten Künstlers aufgeführt ist, begründet dies nur dann einen Mangel, wenn die Erwähnung im Werkverzeichnis als Beschaffenheit vereinbart wurde. Darauf wies das OLG Karlsruhe hin (Az. 17 U 8/13).

Die europäische Bankenunion nimmt Form an: Finanzminister beschließen europäische Bankenaufsicht

Die EU-Finanzminister kamen im Rahmen der Eurogruppe und des ECOFIN zusammen, um sich unter anderem mit dem Aufbau der europäischen Bankenunion zu befassen. Dabei wurde der erste Baustein beschlossen: die europäische Bankenaufsicht.

Vorsorglicher Verzicht auf Befreiung einer Grundstückslieferung

Bei Veräußerung eines Mietobjekts fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Erwerber die Vermietung fortführen will. Es liegt dann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. Erkennt die Finanzverwaltung bei einer späteren Außenprüfung jedoch die Geschäftsveräußerung nicht an, ist die Grundstücksveräußerung zwar steuerbar, aber von der Umsatzsteuer befreit. Obwohl auch in diesem Fall keine Umsatzsteuer entsteht, drohen dem Verkäufer wegen der steuerfreien Lieferung die unangenehmen Folgen einer Vorsteuerberichtigung. Hat der Vermieter bei Anschaffung oder Herstellung des Mietobjekts Vorsteuer abgezogen und sind seither noch keine 10 Jahre vergangen, muss die Vorsteuer anteilig zurückgezahlt werden.
Nicht selten vereinbaren die Beteiligten daher im notariellen Kaufvertrag über Mietgrundstücke, dass der Veräußerer auf die Umsatzsteuerbefreiung der Grundstückslieferung verzichtet, falls das Finanzamt die Geschäftsveräußerung ablehnt und von einer steuerbaren Grundstückslieferung ausgeht = bedingte Option zur Umsatzsteuerpflicht.
Die Finanzverwaltung weist nun darauf hin, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei der bedingten Option erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts erfolgt, d.h. erst bei Nichtanerkennung der Geschäftsveräußerung durch die Außenprüfung. Ist zu diesem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung des Jahres, in dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde, bereits bestandskräftig, geht der Verzicht in Leere.
Vermeiden lässt sich die Vorsteuerberichtigung durch Vereinbarung einer unbedingten Option. Dabei vereinbaren die Beteiligten im notariellen Kaufvertrag den Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung und erklären gleichzeitig, dass sie die Grundstückslieferung als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung behandeln. Anders als die bedingte Option wirkt die unbedingte Option bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Eingetragene Lebenspartner

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer künftig gleichbehandelt werden. Deshalb kommen eingetragene Lebenspartnerschaften nun ebenfalls in den Genuss des Ehegattensplittings. Dies soll rückwirkend ab 2001 für alle noch offenen Fälle gelten. Die Gleichstellung gilt für alle Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Somit können eingetragene Lebenspartner künftig bereits beim Lohnsteuerabzug durch Wahl des Faktorverfahrens oder der Steuerklassenkombination III/V eine Steuerminderung erreichen.

Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Laut Finanzverwaltung müssen elektronische Fahrtenbücher gegenüber manuellen Fahrtenbüchern zusätzliche Anforderungen erfüllen:
Wie bei allen elektronisch erstellten Unterlagen ist die maschinelle Auswertbarkeit der Daten über die gesamte Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren zu gewährleisten. Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen sein oder gesondert ausgewiesen werden. Der Fahrer muss den Reisezweck und die aufgesuchten Geschäftspartner binnen 7 Kalendertagen nach der Fahrt erfassen. Zur Dokumentation muss das elektronische Fahrtenbuch das Datum der Eintragung festhalten. Bloße Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten und Zusammenfassung der Restkilometer als Privatfahrten genügt nicht. Es müssen auch sämtliche Privatfahrten einzeln aufgezeichnet werden.
Da eine Zertifizierung von Fahrtenbuch-Programmen durch die Finanzverwaltung nicht vorgesehen ist, muss bei der Anschaffung und Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs geprüft werden, ob es die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.