BFH: Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an längerlebenden Ehegatten
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. So der BFH (Az. II R 45/12).
BFH zur Frage der Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger Verpachtung an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer
Laut BFH ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung i. S. des § 15a UStG unterliegt (Az. XI R 44/12).
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – Vordrucksmuster angepasst
Das BMF hat das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und das Vordruckmuster "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" neu herausgegeben (Az. IV D 3 - S-7133 / 14 / 10001).
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Das neue BMF-Schreiben vom 23. Juli 2014 ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. August 2004 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die BMF-Schreiben vom 16. März 2009, vom 4. Februar 2010 und vom 2. Dezember 2011. Die genannten BMF-Schreiben aus den Jahren 2004, 2009, 2010 und 2011 werden aufgehoben (Az. IV C 5 -S-2430 / 14 / 10002).
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk – Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung
Mit dem BMF-Schreiben wird eine Nichtbeanstandungsfrist bekannt gegeben (Az. IV D 3 - S-7492 / 12 / 10001).
BMF veröffentlicht neues Schreiben zur Teilwertabschreibung
Der DStV weist darauf hin, dass das BMF in seinem neuesten Schreiben zur Teilwertabschreibung den Anregungen des DStV gefolgt ist und die aktuelle BFH-Rechtsprechung anerkannt hat.
Wie wendet man die Reisekostenreform bei der Gewinnermittlung an?
Lange haben die Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften auf ein BMF-Schreiben zur Anwendung der Reisekostenreform ab dem 01.01.2014 gewartet. Nun ist immerhin der Entwurf eines Schreibens da. Der DStV kritisiert die noch vorhandenen Unschärfen bei der Implementierung von systemtragenden Prinzipien der Reisekostenreform in den Bereich der Gewinnermittlung.
BFH: Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung bei einer Gesellschafterin
Laut BFH ist die Begünstigungsvorschrift des § 6 Abs. 3 GrEStG nicht anwendbar auf den nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbaren Übergang einer 100 %-igen Kommanditbeteiligung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Gesamthandsgemeinschaft, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Az. II R 1/13).
BFH zur Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands
Die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands - hier für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen - setzt nach Ansicht des BFH u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist. Bei einem Versicherungsmakler kommt als möglicher Rechtsgrund hierfür der Maklervertrag in Betracht (Az. III R 14/11).
BFH: Besteuerungsrecht an Abfindungszahlung an einen im Inland wohnenden, aber in Frankreich tätigen Arbeitnehmer
Laut BFH lässt der vom OECD-Musterabkommen abweichende Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich als Rechtsgrund für die Zuweisung des Besteuerungsrechts für eine Abfindung des ehemaligen französischen Arbeitgebers eine Veranlassung durch die Arbeitnehmertätigkeit zum Tätigkeitsstaat Frankreich ausreichen (Az. I R 8/13).
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