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Monthly Archive for: ‘Mai, 2017’

BFH zur Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV

Laut BFH verpflichtet § 56 Satz 2 EStDV den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, so dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt ist (Az. VI R 43/15).

BFH: Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht

Leistet der Veräußerer bei der entgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer ausländischen Personengesellschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft an den Erwerber eine Ausgleichszahlung, kann er insoweit keinen inländischen Verlust geltend machen, als die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Wie der BFH zudem entschieden hat, führt die Ausgleichszahlung aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des EuGH auch nicht zu einem nach Unionsrecht abziehbaren sog. finalen Verlust (Az. I R 2/15).

BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung

Der BFH entschied, dass die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG auch in Zwischenvermietungsfällen stattfindet (Az. IV R 55/10).

BFH zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob kraft gesetzlicher Fiktion in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG als im Inland ausgeführt geltende Leistungen an eine im Gebiet eines Freihafens ansässige Organgesellschaft im Hinblick auf die Fiktion des Leistungsortes als nicht steuerbare Innenumsätze anzusehen sind oder ob es sich um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen handelt (Az. XI R 13/15).

BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Konzertsäle

Konzertveranstalter müssen die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. So entschied der BFH (Az. IV R 24/11).

Aufgepasst mit hochhackigen Damenschuhen

Die Eigentümerin eines über hundert Jahre alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor der Haustür ein Gitterrost-Fußabtreter befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem schmalen Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt. so entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 11 U 65/15).

Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sollen an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" (18/12329) vorgelegt und dem Bundestag zugeleitet.

Ausschluss von Parteienfinanzierung

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung "zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind vorgesehen.

BGH hebt Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im Vereinsregister auf

Der BGH hat über die Rechtsbeschwerde eines mehrere Kindertagesstätten betreibenden Vereins entschieden, mit der dieser sich gegen seine Amtslöschung im Vereinsregister gewehrt hat. Die Voraussetzungen für die Löschung lägen nicht vor, da der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei. Dabei komme der Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts entscheidende Bedeutung zu (Az. II ZB 7/16).

Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

Das Mitführen geeigneter Ausweispapiere für eine Reise fällt in die Risikosphäre des Reisenden. Wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, weil Pässe irrtümlich als gestohlen gemeldet wurden, liegt keine "höhere Gewalt" vor. Der Reiseveranstalter ist nicht zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet. So entschied der BGH (Az. X ZR 142/15).
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