Aktuelles

Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten

Hätte ein Beamter bei Zugrundelegung des hypothetischen und rechtmäßigen, d. h. auch das Haushaltsrecht berücksichtigenden Alternativverhaltens keine ernsthafte Beförderungschance gehabt, erhält er laut BVerwG auch dann keinen Schadensersatz, wenn leistungsschwächer beurteilte Beamte befördert worden sind (Az. 2 C 12.14).

Versicherung muss Kosten für Gutachten des Versicherungsnehmers nicht erstatten

Bestreitet der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung, den Schaden verursacht zu haben, kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie dennoch zahlt oder nicht. Sie muss ihrem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld erstatten. So das AG München (Az. 331 C 13903/12).

Richtlinienvorschlag zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden vorgelegt. Er zielt auf eine effizientere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten ab und ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes, das die EU-Kommission in ihrer Mitteilung zur Steuertransparenz gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung angekündigt hat.

Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme nicht zur Entscheidung angenommen. Dass für die Werbung von Rechtsanwälten ein Sachlichkeitsgebot gilt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine Verletzung von Grundrechten im konkreten Fall habe der Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt (Az. 1 BvR 3362/14).

Freizügigkeit und Stufenzuordnung bei Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Entgeltstufen bei Einstellung eine unterschiedliche Behandlung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber gegenüber solcher aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber vor. Das ArbG Berlin hält diese Unterscheidung für nicht vereinbar mit der europarechtlich gewährleisteten Freizügigkeit (Az. 60 Ca 4638/14).

Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis

Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. So entschied das BAG (Az. 8 AZR 67/14).

Ablösung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel nach Betriebsübergang – Unionsrecht

Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung im Falle eines Betriebsübergangs den Betriebserwerber bindet und ihre Wirkung nicht durch den Abschluss von Haustarifverträgen, die nicht kraft Tarifbindung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, beseitigt wird (Az. 24 Sa 1126/14).

Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Laut BGH haftet die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal (Az. I ZR 94/13).

Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist (Az. I ZR 157/13).

Berufungen von Beschäftigten eines Versicherungskonzerns zurückgewiesen

Das LAG Niedersachsen hat die Klagen von Mitarbeitern eines Versicherungskonzerns auf Wiedereinstellung zurückgewiesen, da keine arglistige Täuschung der Beklagten oder des Betriebsrates bei Abschluss der Auflösungsverträge dargelegt worden sei und es den Klägern u. a. in Anbetracht der erhaltenen Abfindungen nicht unzumutbar sei, an den Verträgen festzuhalten (Az. Sa 973/14, 2 Sa 972/14, 2 Sa 969/14).