Aktuelles

BFH zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

Der BFH entschied, dass ein Landwirt keinen Anspruch auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für im Rahmen einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken erbrachte Dienstleistungen hat, wenn die Pferde nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (Az. XI R 13/13).

BFH zur Erhebung von Grunderwerbsteuer bei Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft nach vorausgegangenem Grundstückserwerb vom Gesellschafter

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob ein Steuerbescheid i. S. d. § 125 Abs. 1 AO nichtig ist, wenn er als Besteuerungsgegenstand einen "Sachverhalt" angibt und bezeichnet, der der Besteuerung nicht zugrunde liegt und ob die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids für den vorangegangenen Erwerb ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Bezug auf die Anrechnung nach § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG ist (Az. II R 2/13).

BFH zum Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von Auslandsdienstreisen

Der BFH entschied, dass die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind, wenn die Arbeit tatsächlich in Österreich ausgeübt wurde. Soweit die Einkünfte auf Dienstreisen von Österreich aus in angrenzende Länder entfallen, unterfallen sie hingegen der deutschen Einkommensteuer (Az. I R 27/13).

BFH zur Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an Altgesellschafter

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft auch dann nach § 24 UmwStG steuerneutral erfolgen kann, wenn die Gegenleistung des Neugesellschafters nicht in das Betriebsvermögen der Gesellschaft, sondern in ein anderes der deutschen Besteuerung unterliegendes Betriebsvermögen geleistet wird (Az. IV R 33/11).

BFH zur vollen „Schachtelprivilegierung“ im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. Bruttomethode

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organträgerin dem Gewinn gemäß § 8b Abs. 5 und § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG 2002 fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaft der Organgesellschaft hinzuzurechnen sind oder davon abzusehen ist, weil die Dividenden bei der Tochtergesellschaft wegen § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 ebenso wie fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 wegen § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG 2002, jeweils i. V. m. § 7 Satz 1 GewStG 2002, nicht in dem nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 2002 der Organträgerin zugerechneten Gewerbeertrag "enthalten" sind (Az. I R 39/14).

BFH: Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse – kassenbezogene Beurteilung

Der BFH hat zur Frage der Körperschaftsteuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse Stellung genommen, ob im Fall von Rückzahlungen einer Gruppenunterstützungskasse an ihre Trägerunternehmen auf eine segmentorientierte Betrachtungsweise abzustellen ist (Az. I R 37/13).

BFH: Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil

Der BFH entschied, es sei weder ermessensfehlerhaft noch verstoße es gegen Unionsrecht, wenn die Finanzverwaltung eine Steuer nicht erstattet, die auf einem zwar unionsrechtswidrigen, aber durch letztinstanzliches Urteil des BFH bestätigten Steuerbescheid beruht (Az. X R 40/12).

BFH zur Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

Laut BFH verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft (Az. II R 8/13).

Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks

Das LG Coburg entschied, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung einer Schenkung wegen Undanks des Beschenkten vom Schenker vollständig bewiesen werden müssen (Az. 11 O 204/14).

Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eigene gesetzliche Grundlage voraus

Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht. So das BVerfG (Az. 1 BvR 472/14).