Aktuelles

Bundestag debattiert über Steuerbonus

Der Deutsche Bundestag hat sich am 06.03.2015 in einer "Aktuellen Stunde" mit Steuervorteilen für die energetische Gebäudesanierung beschäftigt.

Dünndarmverschluss zu spät behandelt – 90.000 Euro Schmerzensgeld

Eine Patientin kann vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000 Euro Schmerzensgeld beanspruchen, weil ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben Behandlungsfehlers dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist. So das OLG Hamm (Az. 26 U 80/13).

Tierärzte haben eine vertragliche Aufklärungspflicht

Das OLG Hamm entschied, dass bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über evtl. Behandlungsalternativen aufklären müssen (Az. 26 U 95/14).

Unzureichend über Wundinfektionsrisiko aufgeklärt – Keine Haftung bei mutmaßlicher Zustimmung des Patienten

Wird ein Patient über Wundinfektionsgefahren nicht hinreichend aufgeklärt, haften das Krankenhaus und der behandelnde Arzt nicht, wenn feststeht, dass der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hätte. So das OLG Hamm (Az. 26 U 88/13).

Beweispflicht des Patienten bei falscher Behandlung durch den Physiotherapeuten

Ein Patient muss nachweisen, dass er von einem Physiotherapeuten falsch behandelt wurde und die physiotherapeutische Behandlung bereits eine unzulässige Manipulation und keine zulässige Mobilisation mehr war. So das OLG Hamm (Az. 26 U 44/14).

Meilenstein für Gleichberechtigung: Bundestag beschließt Frauenquote

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. Sie weisen darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie z. B. Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.

Kein Schmerzensgeld für geringfügige Beeinträchtigungen durch kurzzeitige Hüftluxation

Wird die nach einer Hüftgelenksoperation aufgetretene Fehlstellung eines Hüftgelenks (Hüftluxation) mittels einer Kurznarkose umgehend schmerzfrei beseitigt, kann für diese geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung kein Schmerzensgeld beansprucht werden. So das OLG Hamm (Az. 26 U 122/14).

„Nur“ 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische Versorgung

Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss lt. OLG Hamm kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 Euro rechtfertigt (Az. 26 U 81/14).

Energieaudits für Unternehmen vom Bundesrat beschlossen

Große Unternehmen müssen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen - erstmals zum 5. Dezember 2015. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat billigte.