Aktuelles

BdSt zur vorausgefüllten Steuererklärung – Idee mit Tücken

Der BdSt sieht eine vorausgefüllte Steuererklärung grundsätzlich positiv. Es müsse jedoch klar geregelt werden, wer die Beweislast für falsch gespeicherte Daten trage und wie diese korrigiert werden könnten.

BdSt zur vorausgefüllten Steuererklärung – Idee mit Tücken

Der BdSt sieht eine vorausgefüllte Steuererklärung grundsätzlich positiv. Es müsse jedoch klar geregelt werden, wer die Beweislast für falsch gespeicherte Daten trage und wie diese korrigiert werden könnten.

Nutzung eines Kfz-Stellplatzes

Das AG München entschied, dass der Inhaber eines Stellplatzes diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken darf, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert (Az. 415 C 3398/13).

Nutzung eines Kfz-Stellplatzes

Das AG München entschied, dass der Inhaber eines Stellplatzes diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken darf, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert (Az. 415 C 3398/13).

10.000 Euro Ordnungsgeld für den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung

Das OLG Oldenburg hat einen Beschluss des LG Aurich bestätigt, das gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt hat. Das Ordnungsgeld sei angemessen, weil die Persönlichkeitsrechte von 5 Personen verletzt worden seien und das Onlineportal von einer erheblichen Anzahl von Nutzern erreicht werde (Az. 13 W 32/13).

10.000 Euro Ordnungsgeld für den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung

Das OLG Oldenburg hat einen Beschluss des LG Aurich bestätigt, das gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt hat. Das Ordnungsgeld sei angemessen, weil die Persönlichkeitsrechte von 5 Personen verletzt worden seien und das Onlineportal von einer erheblichen Anzahl von Nutzern erreicht werde (Az. 13 W 32/13).

Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an der Weinstraße bleibt geheim

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist nicht verpflichtet, einem Bürger Zugang zum Inhalt des von ihr mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrages für den Dienstwagen des Bürgermeisters zu gewähren. So entschied das OVG Rheinland-Pfallz (Az. 10 A 11064/13).

Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an der Weinstraße bleibt geheim

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist nicht verpflichtet, einem Bürger Zugang zum Inhalt des von ihr mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrages für den Dienstwagen des Bürgermeisters zu gewähren. So entschied das OVG Rheinland-Pfallz (Az. 10 A 11064/13).

Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2014?

Das BMF erläutert eine Auswahl der wesentlichen steuerlichen Neuregelungen im Jahr 2014.

Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2014?

Das BMF erläutert eine Auswahl der wesentlichen steuerlichen Neuregelungen im Jahr 2014.