Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung
Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B-Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. So das SG Dortmund (Az. S 7 VJ 601/09).
IMK: „Einnahmerekorde“ bei Steuern täuschen über sehr geringen finanziellen Spielraum des Staates hinweg
Einnahmezuwächse bei den Steuern sind außerhalb wirtschaftlicher Krisenphasen eine Selbstverständlichkeit. 54 von 63 Jahren der bundesdeutschen Steuergeschichte waren "Rekordjahre", in denen mehr eingenommen wurde als je zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Das zeigt eine Auswertung des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung.
IMK: „Einnahmerekorde“ bei Steuern täuschen über sehr geringen finanziellen Spielraum des Staates hinweg
Einnahmezuwächse bei den Steuern sind außerhalb wirtschaftlicher Krisenphasen eine Selbstverständlichkeit. 54 von 63 Jahren der bundesdeutschen Steuergeschichte waren "Rekordjahre", in denen mehr eingenommen wurde als je zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Das zeigt eine Auswertung des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung.
EuGH zur Unionsbürgerschaft
Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt und 21 Jahre oder älter ist, muss - um als Person, der von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, angesehen zu werden - nicht nachweisen, dass er mit allen Mitteln versucht hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. So entschied der EuGH (Rs. C-423/12).
EuGH zur Unionsbürgerschaft
Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt und 21 Jahre oder älter ist, muss - um als Person, der von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, angesehen zu werden - nicht nachweisen, dass er mit allen Mitteln versucht hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. So entschied der EuGH (Rs. C-423/12).
Steiff kann Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann. Der Anbringung fehle die Unterscheidungskraft (Rs T-433/12 und T-434/12).
Steiff kann Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann. Der Anbringung fehle die Unterscheidungskraft (Rs T-433/12 und T-434/12).
Neuregelungen zum Kirchensteuerabzugsverfahren – Steuerberater sind gefordert!
Mit Wirkung zum 01.01.2015 wird für den Einbehalt des Kirchensteuerabzugsverfahrens ein automatisierter Datenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeführt. Um eine effizientere Durchführung des Abzugsverfahrens zu erreichen, sind dann insbesondere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungen dazu verpflichtet, die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge zu ermitteln. Der DStV gibt dazu einen Überblick.
Neuregelungen zum Kirchensteuerabzugsverfahren – Steuerberater sind gefordert!
Mit Wirkung zum 01.01.2015 wird für den Einbehalt des Kirchensteuerabzugsverfahrens ein automatisierter Datenabruf über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeführt. Um eine effizientere Durchführung des Abzugsverfahrens zu erreichen, sind dann insbesondere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungen dazu verpflichtet, die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge zu ermitteln. Der DStV gibt dazu einen Überblick.
Keine Dienstzeitverlängerung für Lehrer über den gesetzlich festgelegten Ruhestandszeitpunkt hinaus
Das VG Gießen hat den Antrag eines Oberstudiendirektors und Schulleiters abgelehnt, der den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben wollte. Das Kultusministerium habe die Voraussetzungen für eine zügige Wiederbesetzung der Stelle durch die bereits erfolgte Ausschreibung geschaffen (Az. 5 L 3139/13).
