Keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bei Mitbenutzung der Zweitwohnung durch Angehörige
Laut FG Münster sind Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen (mit-)genutzt wird (Az. 14 K 1196/10 E).
Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit
Das FG Münster entschied, dass die auf Vermietungseinkünfte entfallende Einkommensteuer auch dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit festzusetzen ist, wenn die vermieteten Grundstücke zugleich unter Zwangsverwaltung stehen (Az. 4 K 3607/10).
Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit
Das FG Münster entschied, dass die auf Vermietungseinkünfte entfallende Einkommensteuer auch dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit festzusetzen ist, wenn die vermieteten Grundstücke zugleich unter Zwangsverwaltung stehen (Az. 4 K 3607/10).
Kein „scheinselbständiger“ Mitarbeiter im Deutschen Bundestag
Ein Mitarbeiter, der zwischen 2000 und 2009 für den Bundestag in der "mobilen Öffentlichkeitsarbeit" eingesetzt war, stand nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Der Bundestag musste daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abführen. Der Mitarbeiter war vielmehr auf selbständiger Basis für den Bundestag tätig. So entschied das SG Berlin (Az. S 89 KR 1744/10).
Kein „scheinselbständiger“ Mitarbeiter im Deutschen Bundestag
Ein Mitarbeiter, der zwischen 2000 und 2009 für den Bundestag in der "mobilen Öffentlichkeitsarbeit" eingesetzt war, stand nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Der Bundestag musste daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge für ihn abführen. Der Mitarbeiter war vielmehr auf selbständiger Basis für den Bundestag tätig. So entschied das SG Berlin (Az. S 89 KR 1744/10).
EuGH zum Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern
Art. 27 der Charta der Grundrechte der EU der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. So der EuGH (Rs. C-176/12).
EuGH zum Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern
Art. 27 der Charta der Grundrechte der EU der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. So der EuGH (Rs. C-176/12).
Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Einbeziehung allgemeiner Versorgungsbedingungen bei einem durch schlüssiges Verhalten abgeschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag zu stellen sind (Az. VIII ZR 111/13).
Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Einbeziehung allgemeiner Versorgungsbedingungen bei einem durch schlüssiges Verhalten abgeschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag zu stellen sind (Az. VIII ZR 111/13).
Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Einbeziehung allgemeiner Versorgungsbedingungen bei einem durch schlüssiges Verhalten abgeschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag zu stellen sind (Az. VIII ZR 111/13).
