Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses
Das BMF stellt klar, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses der EU-Kommission keine rechtliche Bindungswirkung haben. Maßgeblich seien insbesondere das UStG, die UStDV und der UStAE und weitere Verwaltungsanweisungen (Az. IV D 1 - S-7072 / 13 / 10005).
Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen
Das OLG Hamm entschied, dass Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein können (Az. 4 U 31/13).
Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen
Das OLG Hamm entschied, dass Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein können (Az. 4 U 31/13).
Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen
Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).
Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen
Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).
Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin
Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei (Az. 54 Ca 6322/13).
Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin
Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei (Az. 54 Ca 6322/13).
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG
Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG
Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).
Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).
