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Author Archive for: ‘DATEV eG : Nachrichten Recht’

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Das SG Düsseldorf wies eine Klage auf höheres Krankengeld ab. Grundsätzlich orientiere sich die Höhe des Krankengelds an dem vorhergehenden, beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Beiträge tatsächlich auch entrichtet worden seien oder ob sie vorenthalten worden seien. Der Kläger habe die Schwarzlohnzahlung jedoch nicht hinreichend sicher nachweisen können (Az. S 27 KR 290/14).

Keine Sozialhilfe für Umstellung auf den TV-Standard DVB-T2 HD – Fernsehempfang muss aus der Regelleistung bezahlt werden

Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des in wenigen Wochen eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Auch die zukünftig anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme müssen selbst getragen werden. So entschied das SG Berlin (Az. S 146 SO 229/17 ER).

Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn hinreichende Kenntnisverschaffung sichergestellt ist

Die dienstliche Beurteilung eines Beamten darf auch von einem Beurteiler erstellt werden, der die Leistung im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt. Eine derartige Verfahrensweise setzt aber ein Beurteilungssystem voraus, das sicherstellt, dass der Beurteiler über hinreichende Kenntnis von den für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen verfügt. So das BVerwG (Az. 2 C 21.16).

Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes

Eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes enthält der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/11325).

Gewerbeabfallverordnung erneut vorgelegt

Der Bundestag soll erneut über die Neufassung der Gewerbeabfall-Verordnung (18/11294) beschließen. Hintergrund sind Änderungen am im Dezember 2016 beschlossenen Ursprungsentwurf (18/10345) durch den Bundesrat.

Kein Anspruch auf Schadensausgleich wegen Wolfsriss

Das VG Magdeburg wies die Klage eines Landwirtes ab, der die Gewährung eines Schadensausgleichs für ein totes Kalb begehrte. Für einen Anspruch nach dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sei allein der Umstand, dass die Beteiligung eines Wolfes nicht ausgeschlossen werden könne, nicht ausreichend (Az. 1 A 866/14).

Wohnhaus schließt als Vermögen Hilfebedürftigkeit aus

Die Eigentümerin eines 205 m² großen Wohnhauses scheiterte mit ihrem Begehren, die ihr gewährten SGB II-Leistungen nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss zu erhalten. Nach Ansicht des SG Detmold war die Klägerin aufgrund ihres Vermögens in Form des Wohnhauses nicht hilfebedürftig (Az. S 18 AS 924/14).

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß gewesen. Dies entschied das SG Detmold auf die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Eine Fortschreibung des Regelbedarfes sei zulässig gewesen, da eine Neuermittlung durch den Gesetzgeber nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2016 nicht erfolgt ist (Az. S 18 AS 237/16).

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

Ein Krankenhaus, das zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, muss nachweisen, dass die für die Vergütung relevanten Maßnahmen im Rahmen der stationären Behandlung tatsächlich stattgefunden haben. Kann das Krankenhaus den Nachweis nicht führen, muss es anteilig die von der Krankenkasse schon gezahlte Vergütung zurückerstatten. So entschied das SG Detmold (Az. S 24 KR 48/15).

Keine Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert

Allein der Umstand, dass Krankenhausärzte die Notwendigkeit einer stationären Behandlung annehmen, kann nicht zu einem Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse führen, wenn der Versicherte das Krankenhaus verlässt und seine Einwilligung zu einer stationären Behandlung nicht erteilt. Das entschied das SG Detmold (Az. S 3 KR 555/15).