Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung-BsGaV)
Das BMF stellt den Entwurf einer Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung vor. Die Rechtsverordnung soll im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes die Einkünfteaufteilung bzw. Einkünfteermittlung in grenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen regeln (BR-Drs 401/14).
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Kein taggenauer Ansatz
Der 11. Senat des FG Düsseldorf hat zur Berechnungsweise von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte - in Abweichung von der BFH-Rechtsprechung - entschieden. Ein taggenauer Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen (Az. 11 K 1586/13).
Minderung der Krankenversicherungsbeiträge um die Beitragsrückerstattung
Laut FG Düsseldorf müssen Krankenkassenbeiträge für das Veranlagungsjahr um die gleichartige Beitragsrückerstattung für das Vorjahr gekürzt werden (Az. 1 K 2873/13).
Aufwendungen für sog. Herrenabende nicht abzugsfähig
Das FG Düsseldorf entschied, dass die Aufwendungen einer Rechtsanwaltskanzlei für einen sog. Herrenabend nicht abzugsfähig sing. Die betriebliche Veranlassung sei zwar zu bejahen. Dem Abzug stehe jedoch das Abzugsverbot für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke entgegen (Az. 10 K 2346/11).
BFH: Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Bewirtschaftung als 'Übertragung' zu werten ist oder ob nach dem Gesetzeswortlaut der Eigentumsübergang Abzugsvoraussetzung ist (Az. X R 16/13).
BFH: Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
Laut BFH darf für eine nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehene, aber nicht öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses keine Rückstellung gebildet werden (Az. IV R 26/11).
BFH: Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung „Rückwirkung im Steuerrecht I“
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert, sind die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 31.03.1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. So der BFH (Az. IX R 39/13).
BFH zur Pensionszusage: verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Unternehmen vor Ablauf der Erdienenszeit
Wenn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der Erdienenszeit für seinen Versorgungsanspruch aus der Gesellschaft ausscheidet, so stellen laut BFH die bis dahin gebildeten Pensionsrückstellungen und die weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen in vollem Umfang verdeckte Gewinnausschüttungen dar (Az. I R 76/13).
BFH: Ist die sog. Mindestbesteuerung verfassungswidrig?
Lt. BFH ist die sog. Mindestbesteuerung "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig. Dies gelte nur für den "Normalfall", nicht jedoch dann, wenn der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hineinwächst und damit ein sog. Definitiveffekt eintritt. Der BFH hat deswegen das BVerfG zur Verfassungsprüfung angerufen (Az.I R 59/12).
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Mit dem Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften soll neben der Anpassung der Regelungen der Abgabenordnung an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des EU-Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.

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