Aktuelles

EU-Kommission bereitet Aktionsplan für gerechtere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme in Europa vor

Die EU-Kommission will in einem Aktionsplan eine Strategie für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz entwickeln.

Steuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren – Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug bei Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren

Das BMF informiert, wie bei der Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie bei der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug zu verfahren ist (IV C 1 - S-2210 / 15 / 10001 :002 // IV C 1 - S-2252 / 10 / 10006 :007).

Leistungsort bei Kongressen

Mit dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass bei der Überlassung eines Kongresszentrum oder von Teilen hiervon einschließlich des Veranstaltungsequipments an einen Veranstalter sowie für Leistungen im Zusammenhang mit einem Kongress die Ortsregelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden ist (Az. IV D 3 - S-7117-a / 0 :001).

Bekämpfung der Steuerhinterziehung: EU und Schweiz unterzeichnen historisches Steuertransparenzabkommen

Die EU und die Schweiz haben am 27.05.2015 ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das wesentlich dazu beitragen soll, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verbessern.

Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt

Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt, da die Antragsteller keinen schwerwiegenden Nachteil für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler bzw. für sich selbst dargelegt hätten (Az. 1 BvQ 9/15).

BFH: Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 EStDV

Voraussetzung für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes ist, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden, welche nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden können. So der BFH (Az. VI R 85/13).

BFH: Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

Der BFH entschied, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind (Az. VIII R 29/11).

Streikeinsatz von Beamten bei der Deutschen Post – Anträge von ver.di vom Arbeitsgericht Bonn zurückgewiesen

Das Arbeitsgericht Bonn hat die Anträge von ver.di im einstweiligen Verfügungsverfahren, während der aktuellen Tarifauseinandersetzung Beamte nicht mit Tätigkeiten streikender Arbeitnehmern zu beauftragen, zurückgewiesen (Az. 3 Ga 18/15).

Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus Spielervermittler-Rechnungen überwiegend Recht

Das FG Düsseldorf hat der Klage eines Bundesligavereins auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen von Spielervermittlern weitgehend stattgegeben (Az. 1 K 3636/13 U).

Entlastung von Bürokratie

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie eingebracht, um die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie zu entlasten. U. a. enthält der Gesetzentwurf drei Maßnahmen im Steuerrecht: Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte auf 68 Euro und Vereinfachung von Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern.