Aktuelles

Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass kein Kostenerstattungsanspruch nach Versorgung mit Zahnersatz besteht, wenn der Heil- und Kostenplan der Krankenkasse nicht vorab zur Überprüfung vorgelegt wurde (Az. L 4 KR 535/11).

Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten in Verkaufsstellen an zwei Samstagen im Monat ist verfassungsgemäß

Die Regelung des thüringischen Ladenöffnungsgesetzes, nach der Arbeitnehmer in Verkaufsstellen im Regelfall an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. So das BVerfG (Az. 1 BvR 931/12).

BFH zur Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG verfassungswidrig ist, weil lediglich das von einer gesetzlichen Krankenversicherung bezogene Krankengeld, nicht aber das von einer privaten Krankenversicherung bezogene Krankentagegeld erfasst wird (Az. III R 36/13).

BFH: Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft

Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist der Ertrag aus einem Forderungsverzicht der Gesellschaftsgläubiger dem Neugesellschafter zuzurechnen, wenn nach den im konkreten Fall getroffenen Vereinbarungen der Neugesellschafter die betreffenden Verbindlichkeiten anstelle des Altgesellschafters wirtschaftlich tragen sollte. So entschied der BFH (Az. IV R 38/10).

BFH: Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck („dual use“)

Wird ein Energieerzeugnis im Rahmen eines Herstellungsprozesses nicht nur als Heizstoff verwendet, sondern sind dessen Verbrennungsgase darüber hinaus zum Abschluss des Herstellungsprozesses erforderlich, liegt ein zweierlei Verwendungszweck i. S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG vor. So der BFH (Az. VII R 35/12).

EuGH-Vorlage des BFH: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens und einem mit ausländischer Erbschaftsteuer belasteten Vorerwerb

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde (Az. II R 37/13).

BFH zur innergemeinschaftlichen Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Buch- und Belegnachweis auch dann richtig und vollständig erbracht ist, wenn auf den ausgestellten Rechnungen und in den Büchern nicht die USt-IdNr des tatsächlichen Abnehmers angegeben bzw. aufgezeichnet ist, sondern die des Betreibers eines Verbrauchsteuerlagers, in dem die gelieferten Waren (hier: Weine) gelagert worden sind (Az. XI R 5/13).

BFH zur Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes um steuerfreie Vermietungsleistungen handelt (Az. XI R 16/11).

BFH zur Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob im Veranlagungszeitraum 2001 Leistungen einer Stiftung aus Gewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i. d. F. des StSenkG vom 23.10.2000 im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern sind (Az. X R 31/13).

BFH: Abgeltungsteuer – Günstigerprüfung – Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG

Der BFH entschied, dass das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG auch dann Anwendung findet, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem 01.01.2009 zugeflossen sind (Az. VIII R 34/13).