Aktuelles

1&1 darf Kommunikation per E-Mail nicht verweigern

Die 1&1 Mail & Media GmbH darf Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten, die lediglich auf weitere Informationsquellen verweist. Die auf dem Portal web.de genannte Mailadresse entpuppte sich als "toter Briefkasten": Das LG Koblenz hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass eine "unmittelbare Kommunikation" i. S. d. Telemediengesetzes hier nicht gegeben ist (Az. 15 O 318/13).

Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann laut BAG die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken (Az. 1 AZR 257/13).

BGH zur Aufteilung einer unionsrechtlichen Kartellgeldbuße unter Gesamtschuldnern

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, nach welchem Maßstab eine Geldbuße, die die EU-Kommission gegen mehrere Gesellschaften als Gesamtschuldner verhängt hat, im Innenverhältnis auf die einzelnen Schuldner zu verteilen ist (Az. KZR 15/12).

Präimplantationsdiagnostik ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Das BSG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Kostenerstattungsanspruch für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) und reproduktionsmedizinischer Behandlungen mittels In-Vitro-Fertilisation (IVF) besteht, wenn die künstliche Befruchtung nicht wegen einer Fertilitätsstörung des Versicherten, sondern aufgrund seiner vererbbaren Erkrankung ausschließlich deshalb erfolgen soll, weil allein die im Zusammenhang mit der Befruchtung durchzuführende PID die Möglichkeit eröffnet, für die Implantation erbgesunde Zellen aufzufinden und damit die Chance zur Geburt eines gesunden Kindes zu erhöhen (Az. B 1 KR 19/13 R).

Keine Haftung junger Volljähriger nach pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-Bezug

Ein junger Volljähriger muss SGB II-Leistungen, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten, wenn die Voraussetzungen des § 1629a BGB für eine beschränkte Haftung von Minderjährigen vorliegen. So das BSG (Az. B 4 AS 12/14 R).

Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

Ein vom Antragsteller selbst bewohntes Hausgrundstück mit mehr als einer angemessenen Wohnfläche ist kein Schonvermögen. Es muss zur Finanzierung von Prozesskosten eingesetzt werden. Deswegen kann dem Antragsteller PKH zu versagen sein, weil er sich die zur Prozessführung notwendigen finanziellen Mittel selbst beschaffen kann. So entschied das OLG Hamm (Az. 9 W 34/14).

Fahrtkosten für Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind nur in Höhe des günstigsten Bahntickets

Laut BSG sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls Fahrtkosten - entstanden durch die Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind - für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, vom Jobcenter nur in Höhe des günstigsten Bahntickets (hier: Bayernticket) zu übernehmen (Az. B 4 AS 4/14 R).

Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Das OVG Nordrhein-Westfalen bestätigte ihren Anspruch auf einen Grundbetrag in Höhe von 85 % des höchsten beamteten Referendaren des Bundes zustehenden Anwärtergrundbetrages (Az. 3 A 1217/14).

Leistungsbeurteilung im Zeugnis

Will ein Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute ("stets zur vollen Zufriedenheit") oder sehr gute ("stets zur vollsten Zufriedenheit") Endnoten vergeben werden. So entschied das BAG (Az. 9 AZR 584/13).

Spaniens Klagen gegen die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes sind abzuweisen

Laut Generalanwalt Yves Bot sind die Klagen Spaniens gegen einen einheitlichen europäischen Patentschutz abzuweisen, da die Neuregelung Vorteile hinsichtlich Einheitlichkeit und Integration biete und die Sprachenwahl die Übersetzungskosten erheblich senke sowie den Grundsatz der Rechtssicherheit besser gewährleiste (Az. C-146/13, C-147/13).