Aktuelles

BFH: Steuerfreiheit überobligatorisch erbrachter Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger in die Schweiz

Laut BFH ist der Teil der Beiträge eines Schweizer Arbeitgebers an eine Schweizer Pensionskasse, der über den im Obligatorium geschuldeten Teil hinausgeht und demzufolge der überobligatorischen beruflichen Vorsorge des Arbeitnehmers (deutscher Grenzgänger) dient, nach § 3 Nr. 62 Satz 4 EStG steuerfrei (Az. VI R 6/11).

BFH: Steuerfreiheit überobligatorisch erbrachter Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger in die Schweiz

Laut BFH ist der Teil der Beiträge eines Schweizer Arbeitgebers an eine Schweizer Pensionskasse, der über den im Obligatorium geschuldeten Teil hinausgeht und demzufolge der überobligatorischen beruflichen Vorsorge des Arbeitnehmers (deutscher Grenzgänger) dient, nach § 3 Nr. 62 Satz 4 EStG steuerfrei (Az. VI R 6/11).

BFH zur Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Laut BFH setzt die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG) die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus (Az. IV R 46/10).

BFH zur Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Laut BFH setzt die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG) die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus (Az. IV R 46/10).

BFH: Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft trotz vorrangig beabsichtigter Veräußerung des Schiffs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Umstand, dass eine Schifffahrtsgesellschaft ein Handelsschiff bereits in der Absicht erworben hat, dieses nach kurzer Zeit wieder zu veräußern und es nicht dauerhaft zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb im internationalen Verkehr zu nutzen, der Option zur Tonnagebesteuerung entgegensteht (Az. IV R 45/11).

BFH: Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft trotz vorrangig beabsichtigter Veräußerung des Schiffs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Umstand, dass eine Schifffahrtsgesellschaft ein Handelsschiff bereits in der Absicht erworben hat, dieses nach kurzer Zeit wieder zu veräußern und es nicht dauerhaft zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb im internationalen Verkehr zu nutzen, der Option zur Tonnagebesteuerung entgegensteht (Az. IV R 45/11).

BFH: Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Lieferung individuell für einzelne Patienten angefertigter Beatmungsmasken nach dem Berufsbild des Zahntechnikers berufstypisch ist und ob sie deshalb dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt (Az. V R 14/12).

BFH: Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Lieferung individuell für einzelne Patienten angefertigter Beatmungsmasken nach dem Berufsbild des Zahntechnikers berufstypisch ist und ob sie deshalb dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt (Az. V R 14/12).

BFH zum Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter aus der Aufnahme eines Darlehens bei der GmbH an diese zu entrichten hat, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind, wenn mit dem Darlehen Beiträge zu Lebensversicherungen finanziert werden, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen (Az. VIII R 3/11).

BFH zum Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter aus der Aufnahme eines Darlehens bei der GmbH an diese zu entrichten hat, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind, wenn mit dem Darlehen Beiträge zu Lebensversicherungen finanziert werden, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen (Az. VIII R 3/11).