Aktuelles

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG

Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG

Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Kirche zustimmen

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Evangelische Kirchengemeinde in Gingen einer deutlich geringeren Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen muss, obwohl die Baulastverpflichtung nach wie vor auf dem württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 beruht (Az. 1 S 2388/12).

Schwerer Kletterunfall – Sicherungspartner haftet umfassend

Stürzt eine im sog. "Top-Rope"-Verfahren gesicherte Kletterin ab, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse gelöst hat, ohne zuvor das Kommando "Stand" erhalten zu haben, schuldet der Sicherungspartner aufgrund seines regelwidrigen Verhaltens umfassenden Schadensersatz. So das OLG Hamm (Az. 9 U 124/13).

Schwerer Kletterunfall – Sicherungspartner haftet umfassend

Stürzt eine im sog. "Top-Rope"-Verfahren gesicherte Kletterin ab, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse gelöst hat, ohne zuvor das Kommando "Stand" erhalten zu haben, schuldet der Sicherungspartner aufgrund seines regelwidrigen Verhaltens umfassenden Schadensersatz. So das OLG Hamm (Az. 9 U 124/13).

Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens

Das BMF gibt den Basiszins bekannt, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2014 (Az. S-3102 / 07 / 10001).

Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens

Das BMF gibt den Basiszins bekannt, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2014 (Az. S-3102 / 07 / 10001).

Reform der Grundsteuer – Neue Belastungen für Mieter und Eigentümer vermeiden!

Die meisten Mieter und Eigentümer müssen im Jahr 2014 für Heizung und Strom tiefer in die Tasche greifen. Womöglich wird es bald auch bei der Grundsteuer teurer. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird.