Aktuelles

BFH zur vollen „Schachtelprivilegierung“ im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. Bruttomethode

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organträgerin dem Gewinn gemäß § 8b Abs. 5 und § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG 2002 fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaft der Organgesellschaft hinzuzurechnen sind oder davon abzusehen ist, weil die Dividenden bei der Tochtergesellschaft wegen § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 ebenso wie fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 wegen § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG 2002, jeweils i. V. m. § 7 Satz 1 GewStG 2002, nicht in dem nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 2002 der Organträgerin zugerechneten Gewerbeertrag "enthalten" sind (Az. I R 39/14).

BFH: Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse – kassenbezogene Beurteilung

Der BFH hat zur Frage der Körperschaftsteuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse Stellung genommen, ob im Fall von Rückzahlungen einer Gruppenunterstützungskasse an ihre Trägerunternehmen auf eine segmentorientierte Betrachtungsweise abzustellen ist (Az. I R 37/13).

BFH: Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil

Der BFH entschied, es sei weder ermessensfehlerhaft noch verstoße es gegen Unionsrecht, wenn die Finanzverwaltung eine Steuer nicht erstattet, die auf einem zwar unionsrechtswidrigen, aber durch letztinstanzliches Urteil des BFH bestätigten Steuerbescheid beruht (Az. X R 40/12).

BFH zur Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

Laut BFH verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft (Az. II R 8/13).

Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks

Das LG Coburg entschied, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung einer Schenkung wegen Undanks des Beschenkten vom Schenker vollständig bewiesen werden müssen (Az. 11 O 204/14).

Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eigene gesetzliche Grundlage voraus

Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht. So das BVerfG (Az. 1 BvR 472/14).

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Mit dem BMF-Schreiben werden die Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) zum 1. Januar 2015 erläutert (Az. IV D 3 - S-7279 / 13 / 10003).

Unterrichtsausschluss wegen unbefugter Weitergabe eines Computer-Passwortes an Mitschüler

Das VG Stuttgart hat den Eilantrag eines 16-jährigen Gymnasiasten gegen seinen durch die Schulleiterin angeordneten sofortigen viertägigen Ausschluss vom Unterricht wegen unbefugter Weitergabe eines fremden Computer-Passwortes an Mitschüler abgelehnt (Az. 12 K 1320/15).

Keine Benachteiligung beim Zuschuss für Elternbeitrag für die Betreuung in einem Waldorfkindergarten

Im Streit um die Erstattung von Kindergartengebühren hat das VG Stuttgart einem Ehepaar, das seine beiden Söhne in einem Waldorfkindergarten betreuen lässt, teilweise Recht gegeben. Ein Anspruch auf Bezuschussung der Elternbeiträge für die Betreuung im Waldorfkindergarten wurde bejaht, weil die betroffene Stadt gleichheitswidrig die Betreuung in ihren Kindergärten beitragsfrei anbietet (Az. 7 K 2071/13).

Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz

Auszubildenden ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden. So entschied das BAG (Az. 9 AZR 732/13).