Aktuelles

Grundsteuerbefreiung bei einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP)

Wird eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP-Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrages genutzt, kommt eine Grundsteuerbefreiung hinsichtlich des Erbbaurechts nur dann in Betracht, wenn zum Ende des Vertragsverhältnisses die Rückübertragung des Grundbesitzes auf die öffentliche Hand verbindlich festgelegt wird. So das FG Hessen (Az. 3 K 1511/11).

Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Früchtequark ist zulässig

Laut BGH ist der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Früchtequark ("Monsterbacke") nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar (Az. I ZR 36/11).

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann laut BAG die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient (Az. 7 AZR 17/13).

Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung

Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine Versicherung einen Versicherungsnehmer an den Überschüssen und den Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) einer Lebensversicherung angemessen beteiligt hat (Az. IV ZR 213/14).

BFH: Kein Ansatz der Marktrendite bei eindeutig abgrenzbarer Emissionsrendite einer Inhaberschuldverschreibung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen sind (Az. VIII R 28/11).

BFH: Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

Laut BFH ist die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde (Az. VIII R 21/12).

BFH: Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Der BFH entschied, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, ab dem VZ 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (Az. VIII R 48/12).

BFH: Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des verminderten Wertansatzes für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren, erfüllt sind, wenn tatsächlich eineinhalb Jahre nach dem Tod des Erblassers erstmals vermietet wird (Az. II R 24/14).

BFH zum Vorsteuerabzug im Regelverfahren bei ungeklärter Ansässigkeit und offenem Umsatzsteuerausweis

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine KG mit Satzungssitz in Deutschland und Gesellschaften dänischen Rechts als alleinigen Gesellschaftern über eine inländische Zweigniederlassung verfügt und ob die KG als im Ausland ansässiger Unternehmer gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 4 UStG 2005 a. F. anzusehen ist, wenn sie mittels Windrädern Strom an Gemeindewerke liefert (Az. V R 41/13).

BFH zur Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

Laut BFH werden Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen (Az. VIII R 6/12, VIII R 16/11, VIII R 41/11).